Fragen zur Lebensgefährtin

  • Hallo,


    Ich habe eine Frage zum Thema Steuererklärung / Elternunterhalt / besondere Belastung.


    Da die Rente meiner Mutter ca. 500 € beträgt und meiner Schwester vom Elternunterhalt befreit ist,
    kann ich meine geleisteten Beträge für Elternunterhalt beim Finanzamt geltend machen.


    Wie hoch wäre die Erstattung und wie geht das SA mit diesem Betrag um?

  • Hallo Kuli,


    Der Elternunterhalt würde dein zu versteuerndes EK verringern.


    Was die Erstattung angeht ist die abhängig von mehreren Faktoren.


    deinem EK, deinem Steuersatz, Splittingvortteil? ,


    zur ersten Übersicht kannst du einen Steuerrechner im Netz nutzen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    bitte um Entschuldigung wegen dem simplen "Hallo".
    Das Forum hat jede Wertschätzung verdient.


    Rechnet mir denn das SA diese Erstattung dann wieder als Einnahme an und mein Elternunterhalt steigt wieder?

  • Hallo Kuli,


    Wie hoch wäre die Erstattung und wie geht das SA mit diesem Betrag um?


    Du kannst die Kosten selbstverständlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, allerdings gibt es die sogenannte "zumutbare Belastung". Nur der Teil der außerordentlichen Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt ist absetzbar. Die Steuererstattung auf Grund des EU dürfte also weniger hoch sein, als du dir vielleicht erhoffst. Es gibt im Internet diverse Rechner, die eine mögliche Steuerersparnis ausrechnen.


    Nach den geltenden Richtlinien der OLG sind Steuererststattungen in der Regel im Jahr der Erstattung als Einkommen zu berücksichtigen


    Du solltest aber nicht nur den gezahlten Elternunterhalt geltend machen, du kannst auch andere Kosten geltend machen.


    Gruß
    awi

  • Ich stelle hier mal ein Schreiben ein, dass wir selbst unserer Steuererklärung beigefügt hatten. EU wurde damals noch nicht gezahlt. Das Verfahren befand sich in der vorgerichtlichen Phase.


    Die geltend gemachten Kosten wurden vom Finanzamt weitgehend und problemlos anerkannt.


    Ein ähnliches Schreiben müsste natürlich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.