Unterhalt für 3 ledige Kinder

  • Hallo,


    ich habe mal ein paar komplexe Fragen. Meine Lebensgefährtin hat einen Sohn, welcher in Kürze 19 wird. Der Vater hat noch zwei weitere Kinder von zwei Frauen. Er war mit keiner der drei Frauen verheiratet. Für alle drei Kinder wurde bislang seit der Geburt bis heute kein Unterhalt bezahlt. Die Mutter des 18 jährigen, wie auch die Mutter des zweiten Kindes (9 Jahre), haben jede für sich Strafantrag nach § 170 STGB gestellt. Es kam zur Verhandlung, wo beide Strafanträge zu einem Verfahren zusammen gelegt wurden und man einigte sich vor Gericht, das der Schuldner 12 Monate ab 01.05.18 den Regelunterhalt zzgl. 300.- € je Kind monatlich zu leisten hat. Das Verfahren wurde sodann vorläufig eingestellt. Dem Gericht lagen die Lohnabrechnungen vor und ein Einkommen von in etwa 1800.- € netto im Schnitt wurde bescheinigt.
    Der 18 jährige geht noch zur Schule und beginnt am 01.09.18 eine Berufsausbildung, die 9 jährige erhält UVG vom Jugendamt, die Mutter des dritten Kindes (15 Jahre) verzichtet seit jeher freiwillig auf Unterhalt und deren Anspruch war auch nicht Gegenstand der Verhandlung. Nun sagte der Richter zu Ende der Verhandlung, sie solle sich an das Jugendamt wenden, so dass die die UVG Zahlungen einstellen und Kontenpfändungen beim Schuldner zwecks UVG Rückforderung einzustellen-was Sie seit Jahren regelmäßig machen erfolgreich, dies der Kindsmutter gegenüber aber verneinen auf Nachfrage. Nun wandte sich das Jugendamt an die zweite Mutter und sagte, dass die Entscheidung des Gerichtes nicht von Belang sei und sie weiterhin Kontopfändungen beim Schuldner durchführen in eigener Sache. Ganz klar wäre ja hier die Leistungsfähigkeit des Schuldners gefährdet, wenn die Kindsmütter zusammen mtl. 1235 € bekommen würden und das Jugendamt nichts mehr.
    Bei der Mutter des 18 jährigen verhält es sich so, dass sie selbst Arbeitslosengeld 1 bekommt und wir drei in einem Haushalt mit ALG II aufstocken. Nun meinte das Jobcenter in einer Übergangsanzeige, welche uns und dem Kindsvater geschickt wurde, dass der Unterhalt, den er für den 18 jährigen bezahlen soll (333.- € zzgl. 300.- €) auf den Leistungsträger übergeht, bis zur Höhe der bezahlten Leistung (Jobcenter). Der Schuldner ist derzeit verheiratet, hat mit dieser Frau keine Kinder. Im Gerichtssaal teilte er mit, dass sie in Trennung leben und die Scheidung bevorstünde.
    Beim Schuldner muss man wissen, dass er viel Schwarz arbeitet, Autos kauft und verkauft und jedes Wochenende Dartturniere spielt und auch zumeist gewinnt. Er selbst ist 39 Jahre alt. Nun meine Fragen: kann sich das Jugendamt über die richterliche Anordnung hinweg setzen? Kann das Gericht eine Zahlung in dieser Größenordnung verhängen, bei 1800.- € bereinigtem Nettoeinkommen und 1080 Selbstbehalt? Während der Verhandlung gab er noch bekannt, dass er 850.- € Mietzahlung für sein Haus zu leisten hätte. In 2011 hat er ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, welches in 2017 mit der Restschuldbefreiung erfolgreich beendet wurde. Sind die Unterhaltsansprüche über die ganzen Jahre rückwirkend durch die Insolvenz erloschen?


    Vielen Dank für mögliche Antworten


    LG Markus

  • Hi,


    ich versuche mal den Einstieg, und etwas später, nach weiteren Fragen von dir die Fortsetzung.


    Wir haben hier zwei Verfahrensstränge, die strikt voneinander zu trennen sind. Da ist einmal das Strafverfahren und dann auf der anderen Seite das Zivilverfahren, also das familienrechtliche.


    Im Strafverfahren interessiert letztlich das familienrechtliche Compound nur am Rande. Man will jemanden ans zahlen bringen, das erste Verfahren wird in der Regel eingestellt, gegen Auflagen. Das ist hier offensichtlich passiert. Wenn die Auflagen nicht erfüllt werden oder aber die Zahlungen nach Fristablauf wieder eingestellt werden, dann gibt es in der Regel ein zweites Verfahren, dann schon mit Bewährungsstrafe und Auflage und im dritten Verfahren geht es dann in der Regel in den Knast. Das ist die strafrechtliche Seite. Er hat sich verpflichtet, alles andere interessiert da nicht.


    So, jetzt zur Berechnung des Jugendamtes. Natürlich kann sich das JA über das strafrechtliche Urteil hinwegsetzen. Es berechnet Unterhaltsansprüche, und das wars. Es kann ja wohl nicht sein, dass ei einem Kind der Unterhaltsanspruch reduziert wird, weil der kriminelle Vater eine strafrechtliche Auflage erfüllen muss, also letztlich ein Kind die Strafe abzahlt. Hier wird also rein familientechtlich gerechnet, hoffentlich richtig.


    Jetzt zum ALG II Problem. Da wird schlicht nach dem Zuflussprinzip gearbeitet. Was in einem Monat an Geld eingeht, das wird verrechnet. Es gibt einige Ausnahmen, wie etwa Schmerzensgeld oder Pflegegeld. Nachzahlungen wie hier gehören nach meiner Einschätzung nicht dazu. Das sollte man aber vielleicht mal selbst rausfinden. Da gibt es Listen im www.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    es ist mir klar, dass es hier um Straf- und Zivilrechtliche Dinge geht. Auf der Zivilrechtlichen Seite ist es so, dass beide Kindsmütter Titel haben/hatten und Jahrelang versucht haben, ihre Ansprüche einzuklagen Erfolglos (Pfändungsbeschlüsse, Taschenpfändungen, Lohnpfändungen). Zudem für Anwaltschaftliches Honorar in Vorleistung traten usw. Irgendwann hört es sich eben von selbst auf, um an sein Geld/Recht zu kommen ständig Geld aufwenden zu müssen. Zu tun hat es mit der Masche des Schuldners, welcher Arbeitsstellen annimmt, welche in einem Lohnniveau liegen, dass er nicht pfändbar ist und der Rest schwarz ausbezahlt wird. Wird es dennoch eng, kündigt er, wird arbeitslos, arbeitet nebenher schwarz weiter usw. Das Prozedere zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben.


    Was genau meinst du damit?


    "So, jetzt zur Berechnung des Jugendamtes. Natürlich kann sich das JA über das strafrechtliche Urteil hinwegsetzen. Es berechnet Unterhaltsansprüche, und das wars. Es kann ja wohl nicht sein, dass ei einem Kind der Unterhaltsanspruch reduziert wird, weil der kriminelle Vater eine strafrechtliche Auflage erfüllen muss, also letztlich ein Kind die Strafe abzahlt. Hier wird also rein familientechtlich gerechnet, hoffentlich richtig."


    Das mit dem ALG II Prinzip ist mir auch klar, dass egal welche Art von Geldfluss als potenzielles Einkommen gewertet wird.
    Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass ein Richter Auflagen erteilt für die Dauer von 12 Monaten, ein Verfahren vorläufig einstellt und als Schlußsatz sagt, die Mutter der 9 jährigen soll zum JA gehen und den Unterhaltsvorschuss stoppen und die Pfändungen des JA beim Schuldner. Zweiter Satz: Der Angeklagte habe ab 01.05.18 beiden Mütter je 300.- € und den Regelsatz für beide Kinder zu bezahlen. Sollte dem nicht so sein, gibt es eine Freiheitsstrafe auf Bewährung mit Auflagen. Das konnte er sich mit Zustimmung der Mütter und Staatsanwältin aussuchen. Er hatte ja zudem die kompletten Akten vorlegen. Meiner Meinung nach hätte auch das Jugendamt bei der Verhandlung dabei sein müssen. Für die 9 jährige besteht Beistandschaft und für den 18 jährigen bestand Beistandschaft bis vor 10 Monaten.


    Dank und Gruss


    Markus

  • Hi,


    die Beistandsschaft betrifft nur familienrechtliche Angelegenheiten. Umfasst das Strafrecht nicht. Bitte hör doch mal auf, das zu vermischen. Es macht alles nur komplizierter und bringt juristisch gesehen gar nichts. Was der Strafrichter meinte, das ist dich klar. Der Vater muss nachweisen, dass er freiwillig gezahlt hat und e sollen Doppelzahlungen vermieden werden. Das ist nachweistechnisch so einfacher. Aber, der Strafrichter kann den Müttern keine Auflagen erteilen.


    So, jetzt hat man wohl für ein Jahr eine Regelung, das Jugendamt wird weiterhin unabhängig von dieser Regelung die Unterhaltsansprüche der Kinder berechnen, und gut ist.


    Herzlichst


    TK