Hallo,
ich habe mal ein paar komplexe Fragen. Meine Lebensgefährtin hat einen Sohn, welcher in Kürze 19 wird. Der Vater hat noch zwei weitere Kinder von zwei Frauen. Er war mit keiner der drei Frauen verheiratet. Für alle drei Kinder wurde bislang seit der Geburt bis heute kein Unterhalt bezahlt. Die Mutter des 18 jährigen, wie auch die Mutter des zweiten Kindes (9 Jahre), haben jede für sich Strafantrag nach § 170 STGB gestellt. Es kam zur Verhandlung, wo beide Strafanträge zu einem Verfahren zusammen gelegt wurden und man einigte sich vor Gericht, das der Schuldner 12 Monate ab 01.05.18 den Regelunterhalt zzgl. 300.- € je Kind monatlich zu leisten hat. Das Verfahren wurde sodann vorläufig eingestellt. Dem Gericht lagen die Lohnabrechnungen vor und ein Einkommen von in etwa 1800.- € netto im Schnitt wurde bescheinigt.
Der 18 jährige geht noch zur Schule und beginnt am 01.09.18 eine Berufsausbildung, die 9 jährige erhält UVG vom Jugendamt, die Mutter des dritten Kindes (15 Jahre) verzichtet seit jeher freiwillig auf Unterhalt und deren Anspruch war auch nicht Gegenstand der Verhandlung. Nun sagte der Richter zu Ende der Verhandlung, sie solle sich an das Jugendamt wenden, so dass die die UVG Zahlungen einstellen und Kontenpfändungen beim Schuldner zwecks UVG Rückforderung einzustellen-was Sie seit Jahren regelmäßig machen erfolgreich, dies der Kindsmutter gegenüber aber verneinen auf Nachfrage. Nun wandte sich das Jugendamt an die zweite Mutter und sagte, dass die Entscheidung des Gerichtes nicht von Belang sei und sie weiterhin Kontopfändungen beim Schuldner durchführen in eigener Sache. Ganz klar wäre ja hier die Leistungsfähigkeit des Schuldners gefährdet, wenn die Kindsmütter zusammen mtl. 1235 € bekommen würden und das Jugendamt nichts mehr.
Bei der Mutter des 18 jährigen verhält es sich so, dass sie selbst Arbeitslosengeld 1 bekommt und wir drei in einem Haushalt mit ALG II aufstocken. Nun meinte das Jobcenter in einer Übergangsanzeige, welche uns und dem Kindsvater geschickt wurde, dass der Unterhalt, den er für den 18 jährigen bezahlen soll (333.- € zzgl. 300.- €) auf den Leistungsträger übergeht, bis zur Höhe der bezahlten Leistung (Jobcenter). Der Schuldner ist derzeit verheiratet, hat mit dieser Frau keine Kinder. Im Gerichtssaal teilte er mit, dass sie in Trennung leben und die Scheidung bevorstünde.
Beim Schuldner muss man wissen, dass er viel Schwarz arbeitet, Autos kauft und verkauft und jedes Wochenende Dartturniere spielt und auch zumeist gewinnt. Er selbst ist 39 Jahre alt. Nun meine Fragen: kann sich das Jugendamt über die richterliche Anordnung hinweg setzen? Kann das Gericht eine Zahlung in dieser Größenordnung verhängen, bei 1800.- € bereinigtem Nettoeinkommen und 1080 Selbstbehalt? Während der Verhandlung gab er noch bekannt, dass er 850.- € Mietzahlung für sein Haus zu leisten hätte. In 2011 hat er ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, welches in 2017 mit der Restschuldbefreiung erfolgreich beendet wurde. Sind die Unterhaltsansprüche über die ganzen Jahre rückwirkend durch die Insolvenz erloschen?
Vielen Dank für mögliche Antworten
LG Markus