Unterhalt/Grundsicherung

  • Mein Sohn ist 18 Jahre alt behindert und bekommt demnächst Grundsicherung. Er wird nie auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten können. Ich der KV habe einen Unterhaltstitel ohne Begrenzung vor etlichen Jahren beim Jugendamt unterschrieben. Mit 18 Jahren geht der Titel aud das Jobcenter über, da die Kindesmutter arbeitssuchend ist. Meine Frage ist jetzt,
    kann ich die Unterhaltszahlung einstellen, da mein Sohn ja dann Grundsicherung bekommt?

  • Hallo Pepe,


    ein Titel kann vollstreckt werden so lange er Gültigkeit besitzt.


    Also um Herausgabe des Titels bitten, notfalls klagen.


    Setze dich mit dem Jugendamt in Verbindung.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    die Frage ist, wo die vollstreckbare Ausfertigung derzeit "hockt." Wird mit Volljährigkeit des Kindes nicht mehr beim Jugendamt liegen. Ohnehon muss ja ab 18 neu gerechnet werden, weil das Kindergeld voll anzurechnen ist.


    Es sind aber noch weitere Fakten zu berücksichtigen. Wenn das Kind nie wird arbeiten können, dann ist eigentlich das Sozialamt zuständig und nicht das Job-Center. Job-Center nur dann, wenn das Kind wenigstens eingeschränkt arbeitsfähig ist, z.B. in einer betreuten Werkstatt. Also der genaue Status müsste geklärt werden. Und dann ist noch zu berücksichtigen, dass die Unterstützung, die das Kind jetzt bekommt bzw. bekommen wird, subsidiär ist. Dies bedeutet, dass zunächst ein möglicher Zahlungsanspruch der Unterhatsverpflichteten überprüft wird, wenn dieser bejaht wird, dann reduziert sich die Unterstützung des Staates entsprechend.


    Herzlichst


    TK