hallo,
ich habe hier folgendes Problem.
Sie, Selbständig ist vor Jahren ins EU Ausland gezogen.
Sie hat aber niemals in Deutschland ihre Wohnung aufgegeben oder ihren kleinen Betrieb aufgegeben.
Sie arbeitet jeden Monat zwischen 7-10 Tage in Deutschland und wohnt dann natürlich in ihrer Wohnung.
Er, Hartz IV Empfänger kann nun den Unterhalt für mehrere Kinder nicht mehr bezahlen.
(Das JC wie auch das SG sagen sinngemäß,das wenn er nur noch arbeiten würde um den titulierten Unterhalt zu bezahlen, er das sein lassen müsste und haben durch einen simplen Trick das Arbeiten unterbunden.)
Nun hat sie UVG Leistungen in DE bei dem für sie zuständigen Leistungsträger beantragt.
Die wollen natürlich tausend Dinge wissen.
Selbstverständlich kann ganz klar belegt werden das die Wohnung niemals aufgegeben wurde, das der Betrieb ununterbrochen betrieben wurde usw.
Das dauert schon 3 Monate.
Nun stellt sich heraus, das die UVG Stelle mit den Daten die die Kindesmutter der UVG Stelle zur Verfügung gestellt hat, den Kindesvater kontaktiert hat
und versucht damit Altschulden des Kindesvaters bei der Region einzutreiben, (Ratenzahlungsvorschlag) obwohl die UVG Stelle weiß das er nur Leistungen nach dem SGB II bekommt
und eigentlich jeden Cent den er verdient als Unterhalt abführt. (was das JC und das Gericht natürlich nicht möchte)
Der UVGStelle muß klar sein, das wenn er Geld für Altschulden bezahlt, eben gar nichts an die Kinder gezahlt werden kann und er auch jegliches arbeiten einstellen muss.
Was kann sie da jetzt machen?