Umgangselternteil

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit März geschieden und mein Exmann und ich haben 3 gemeinsame Söhne im ALter von 10 Jahren, 9 Jahren und 6 Jahren. Die Kinder leben seit meinem Auszug im Februar 2017 beim Vater, der 9 km entfernt wohnt.
    Es war eigentlich anders geplant, aber die Jungs wollten gerne in ihrer Umgebung bleiben.


    Nun ja, ich habe meinen Umgang immer wahrgenommen. Jeden Mittwoch und jedes zweite WE von Freitag bis Sonntag. Und mal spontan zwischendurch.
    Nun musste ich das erste mal für das erste Maiwochenende den Umgang absagen und für das erste Juniwochenende weil mein Freund da Urlaub hat und wir wegfliegen. Ich habe meinem Ex dafür Ersatz angeboten aber er war mächtig sauer weil er für diese beiden Wochenenden bereits "Termine" hatte.


    Nun kam er heute mit einer Umgangsregelung um die Ecke die ich unterschreiben soll und wenn ich mich daran nicht halte geht es zum Jugendamt, Anwalt, Gericht usw.


    Er meinte, ich als Umgangselternteil darf noch nichtmal ohne seine Zustimmung umziehen. ?( Ich dachte, das gilt nur für den bei dem die Kinder leben.


    Ja, es sind meine Kinder, sie werden es auch immer bleiben und ich habe eine tolle Bindung zu meinen Jungs, aber es geht mir um das Verhalten vom Kindesvater weil er sich auf den Schlips getreten fühlt.


    Ich dürfte doch theoretisch sogar Umgang wegen Krankheit usw absagen oder nicht?


    Ich habe noch eine Tochter aus neuer Beziehung, die 5 MOnate ist.


    Was würde passieren wenn ich diese Umgangsregelung nicht unterschreibe und er tatsächlich mit Gericht um die Ecke kommt?


    LG Svenja

  • Hi,


    ich versuch mal den Einstieg. Vielleicht macht dann jemand anderes weiter.


    Grundsätzlich haben wir Freizügigkeit in Deutschland. Jeder kann umziehen wohin er will. Wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, auch mit Kindern. Wenn das andere Elternteil nicht einverstanden ist mit dem Umzug der Kinder, dann muss das Gericht die Situation klären. Das gilt für alles, über was man sich so streiten kann, das ist ein Grundsatz.


    Zunächst einmal muss derjenige, bei dem die Kids leben, auch die tatsächliche Versorgung der Kids sicherstellen. Aaaaber, wenn eine Vereinbarung getroffen ist, dann sollte sie auch eingehalten werden, das gilt für beide Elternteile. Verschieben , willkürlich sollte gerade in den schwierigen ersten Jahren tunlichst vermieden werden. Und dann noch mehrfach, das ist problematisch.


    Was kann das Gericht tun? Es kann die Umgangszeiten bestimmen und auf Antrag für jeden Ausfall ein Zwangsgeld festlegen. Ich empfehle immer, ausnahmslos immer, Urlaube ohne die Kids/mit den Kids langfristig vorher abzusprechen, und zwar wirklich langfristig. Das erwarten auch die Gerichte. Ein "rate mal, wer in zwei Wochen nicht kann," das läuft nicht. Das Betreuungselternteil und auch die Kids müssen planen können. Du kannst jetzt natürlich auf stur schalten, die Kids einfach nicht abholen. Oder einen Kompromiss raushandeln für dieses eine mal.


    Herzlichst


    TK