Auskunftspflicht Kindesunterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich zahle für meine 17-jährige Tochter 394 Euro Kindesunterhalt pro Monat an die Kindesmutter. Nun fordert mich das Jugendamt am, einen Erhebungsbogen auszufüllen. u.a. Warmmiete/Kaltmiete/Quadratmeter Wohnfläche, Fahrtkosten usw.
    Fahrtkosten ergeben sich ja aus dem Steuerbescheid, Miete und Wohnfläche gehen m.E. das Jugendamt/Kindesmutter nichts an, oder? Bislang habe ich immer den Steuerbescheid eingereicht und eine eigene Aufstellung (Nettogehalt abzgl. Krankenversicherung/Pflegeversicherung abzgl. Altervorsorge als Selbstständiger).
    Was mich auch jedes Mal ärgert, ist, dass die jedes Mal im April anfragen. Als Selbstständiger erhalte ich meinen Steuerbescheid in der Regel erst im Oktober und muss dann auch noch den Gewerbessteuerbescheid abwarten. Hat das Jugendamt/Kindesmutter ein Anrecht, diese Daten vorher zu erhalten?


    Viele Grüße
    Markus

  • Hallo Markus,


    du schreibst dass du selbstständig bist.


    Bei Selbstständigen wird das durchschnittliche Netto-EK der letzten 36 Monate genommen.


    Es dürfte also egal sein ob die Auskunft im April oder später gegeben wird.


    Du kannst dem JA nur vorlegen was auch "machbar" ist.


    Hat die Berechnung des JA schon mal jemand überprüft?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    nein, ich hab das selbst grob überprüft anhgand der Düsseldorfer Tabelle. Ist meistens falsch und wird dann korrigiert. Mich stört vor allem. dass ich unnötige Angaben machen muss 8warmmiete, Kaltmiete, Wohnungsgröße). Was geht die das an?

  • Hallo Markus,


    Was du mit deinem Selbstbehalt machst geht das JA nichts an. ( also Wohnungsgröße usw.)


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das Blöde ist, daß in den FB nicht steht, welche Fragen zwingend zu beantworten sind und welche nicht. Man könnte natürlich zurückfragen, auf welche Rechtsgrundlage sich Auskünfte über die Wohnform stützen.

  • Hi,


    die Antwort ist doch hier gegeben worden. Dafür kann man ja fragen. Wenn man ein Mangelfall ist, dann müssen natürlich viel detailliertere Auskünfte gegeben werden. Oder aber, wenn man eine Erhöhung des Selbstbehalts geltend macht. Da helfen doch auch schon die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle weiter, ebenso die des eigenen Oberlandesgerichts.


    Herzlichst


    TK