Vermögen Auseinandersetzung

  • Hallo Zusammen,
    seit Dezember 2017 sind wir getrennt, wohnen aber mit unserem Kind noch unter einem Dach. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Jeder hat 50-50 Anteil im Grundbuch und im Darlehensvertrag. Keine von uns hat damals für die Wohnung angezahlt. Nun möchte ich die Wh allein mit Schulden und im Grundbuch übernehmen. Mein Mann hat dagegen. Er will die Wh weder verkaufen noch mir auszahlen, wenn er die Wh übernehmen will. Ich kann ihm nicht auszahlen, weil meine Einkommen genug nur für die Restschuld der Wh ist. Die Schuld beträgt noch 90% von dem Darlehensbetrag. Laut meinem Rechtsanwalt muss ich meinen Anteil der Wh versteigern. Es wird aber sicher viel Verlust, da keine meinen Teil kaufen möchtet. Um dies endgültig abzuschließen dauert es nach der Scheidung noch ewig.


    Nun möchte ich wissen, ob das Gericht bei der Scheidung entscheiden kann, wer die Wh übernimmt oder die Wh zu verkaufen muss?


    Kann mein Mann nach der Scheidung noch mit uns in der Wh wohnen? Die Wh ist aber klein, 3-Z Wohnung.


    Er hat seit jahrelang andere Frau und mich betrogen. Er zieht aber nie aus und versucht, mich und meinem Kind auszuziehen.


    Wie genau das Trennungsdatum gerechnet wird? Ob es ab der Scheidungsantrag gereicht ist, oder jeder von uns das Datum unterschiedlich rückdatieren kann?


    Herzlichen Dank für Eure Meinungen.
    Sabine

  • Hallo Sabine,


    Wie hoch ist denn die Restschuld?


    Wie hoch ist euer Netto-Einkommen?


    von dir?


    von deinem Mann?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi Sabine,


    wir scheinen hier nachfolgendes Problem zu haben: keiner von euch kann sich die Wohnung alleine leisten. Keiner kann aus der Wohnung "vertrieben" werden, da Eigentum beider. Das ginge zwar vorübergehend, aber nicht auf Dauer. Und insbesondere muss dann derjenige, der in der Wohnung bleibt, dem Ex-Partner eine Nutzungsenbtschädigung zahlen. Also dein Konzept, dass du mit dem Kind in der Wohnung bleibst, er alles zahlt, das funktioniert nicht. Auch wird die finanzierende Basn nicht unbedingt einen haftenden Schuldner aus der finanziellen Verantwortung entlassen.


    Ich fange an zu rechnen, wenn klar ist, dass jemand (du oder er) auszieht. Wenn beide bockig sind, dann gibt es nur den Weg, den der Anwalt aufgezeigt hat.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    danke für die Meinungen.


    Was wird das Gericht bei der Scheidung dafür sagen oder es könnt nur zwischen die Anwälten und uns selbst vereinbaren?


    Es geht mit psyschische Belastung auf Dauer. Meint ihr, dass es keiner anderen Weg gibt, ausßer, dass Ich und mein Kind ausziehen?


    kann das Gericht entscheiden, die Wohnung zu verkaufen?


    Besten Dank!
    Sabine

  • Hallo Sabine,


    Das Gericht von sich aus wird keine Entscheidung zum Verkauf der Wohnung fällen.


    Das werden Bank und evtl. bei beantragen von staatlichen Leistungen das Jobcenter tun.


    edy

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  • Sabine,


    das Gericht entscheidet nur über das, was Streitgegenstand ist, also über das, was beantragt wird. Ganz sicherlich ist das Familiengericht nicht zuständig für eine Enteignung eines Wohnungseigentümers. Es kann zwar auf Antrag hin über die Zuweisung einer Wohnung zur alleinigen Nutzung entscheiden. Das ändert aber nichts an den Eigentumsverhältnissen und an den Verpflichtungen zur Tilgung des Kredits.


    Würde das Gericht dir die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen, dann müsstest Du dem Mann Nutzungsentschädigung für seinen Anteil der Wohnung zahlen, du müsstest weiterhin den Kredit tilgen bzw. mittilgen. Da du immer noch keine Zahlen rüber gebracht hast, musst du jetzt mal alleine rechnen, ob du dir das leisten kannst.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    danke für die Infos. Da die Höhe der Nutzungsentschädigung ungefähr gleich wie der Kinderunterhalt liegt und die wird damit verrechnet, kann ich mir alles drum für die Wohnung und mein Kind noch leisten. Außerdem sind die Kosten so hoch wie die Miete in unserem Stadtteil. Aber zuallererst zum Wohl meines Kindes möchten wir zu einem anderen Stadtteil nicht umziehen.


    Wann und wie werde ich oder wird der RA der Bank und staatliche Leistung von dem Jobcenter beantragen? Nach der gerichtlichen Scheidung? Soll mein Familienrechtsanwalt oder ein RA für Immobilien mir dafür vertreten?


    Besten Dank.
    Sabine

  • Sabine,


    welche staatliche Leistung erwartest du denn bei deinem Verdienst?


    Sabine, deine Rechnung stimmt immer noch nicht. Du haftest auch für alle Kreditschulden. Die kommen noch dazu. Was soll der Anwalt jetzt auf den Punkt regeln? Ist dir klar, dass das zig Tausende kosten wird? Und auf Dauer wird kein Gericht ihn der Wohnung verweisen. Er ist nämlich Eigentümer, genau wie du. IHR müsst eine Lösung finden.




    Herzlichst


    TK


  • "Außerdem sind die Kosten so hoch wie die Miete in unserem Stadtteil. Aber zuallererst zum Wohl meines Kindes möchten wir zu einem anderen Stadtteil nicht umziehen.


    Naja, die Frage ist ob eine Alleinerziehende mit einem Kind unbedingt eine 3-Zimmer Wohnung braucht. Eine kleinere ist ggf. billiger ....


    Das Problem ist aber noch komplexer:


    Zum einen bleibt mal die Frage ob die Bank dich als alleinigen Darlehensnehmer überhaupt akzeptiert. MÜSSEN tut sie das nicht.


    Dann bleibt das Problem mit der Nutzungsentschädigung. Das gegen den KU aufzurechnen geht so lange gut, wie keiner von euch auf staatliche Hilfe angewiesen ist.


    Aber noch komplexer: Wie soll das denn in Zukunft funktionieren? Du zahlst das Darlehen alleine weiter ab, er bleibt aber zu 50% im Grundbuch stehen?
    Er zahlt weiterhin 50% der Raten - und hat am Ende 1/2 Wohnung die er eigentlich nur an dich vermieten kann? Klingt nach keinem langfristig sinnvollen Konzept.

  • gobberblast,


    das Problem ist doch, dass der Mann nicht verkaufen will. Ob das sinnvoll ist, keine Ahnung. Aber wir können nun mal in so Fällen keine Enteignung durchführen, wir leben in einem Rechtsstaat. Darauf hat wohl auch schon der Rechtsanwalt hingewiesen. Wenn niemand sein Wohnungseigentum aufgeben will, niemand die Hütte abzahlen kann, dann bleibt nur die Zwangsversteigerung. Wie soll es sonst funktionieren?


    Hier kommt ja noch erschwerend dazu, dass offensichtlich beide Noch-Partner völlig inflexibel sind. Keiner will ausziehen, sie will auf jeden Fall im Viertel bleiben, jede andere Lösung wird abgelehnt. Und gleichzeitig wird nach staatlicher Unterstützung gefragt, bei einem Gehalt von 2.500 € plus Kindesunterhalt plus Kindergeld.


    Entweder wir kennen nur ein Teil der Wahrheit, oder aber Sabine lebt sehr weit entfernt von der Realität.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    danke für eure Kommentare.


    Ich werde ausziehen, wenn er mich auszahlt. Das Problem ist: er will die Wh behalten und nicht verkaufen aber er will mich nicht auszahlen.
    Ich schreibe hier eine kurze Zusammenfassung:

    Ich Er
    Wh-Übernahm (allein im Grundbuch und Darlehen) ja (die Bank hat zugesagt) ja
    Auszahlung an Partner nein, weil ich noch keine Zusage der Bank bekomme.




    ja, wenn die Bank zusagt.
    nein, er will mich nicht auszahlen.
    Wh verkaufen ja nein
    Wh weiter für jeder Partner 50% im Grundbuch und 50% schuldhaft nein ja
    Beide Partner mit Kind wohnen dauerhaft getrennt in der Wh nein ja
    ausziehen ja, wenn er mich auszahlt nein


    Ich suche, welche Möglichkeit bzw. Lösung es noch gibt, wenn ich meinen Teil nicht zwang versteigern muss.


    Gibt es tatsächlich keine rechtliche Unterstützung für mein Kind? Ich finde ungerecht, wenn ich und mein Kind ausziehen müssen, weil er dauerhaft nicht auszieht. Wir müssen alles wieder von Anfang an machen, neben der psyschen Belastung und schwieriger Finanzierungslage noch eine neue Schule, Freundschaft, Nachbarschaft, Sport, Musikschule etc…


    Besten Dank.
    Sabine

  • Hi,


    was hat Kindeswohl mit Eigentum zu tun? Richtig, gar nichts. Was hat Kindeswohl mit Umzug zu tun, richtig, gar nichts. Dein Anwalt hat es dir erklärt, ich habe es dir erklärt. Warum willst du es nicht verstehen? Seit den Enteignungen im NS-Reich sind nun mal aus sehr gutem Grund diese Fälle wie der deinige eben nur über den aufgezeigten Weg zu regeln. Und - Kindeswohl ist kein Feigenblatt für die Unfähigkeit der Eltern, eine vernünftige Lösung herbeizuführen. Dann wirds halt teuer, für euch beide.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Sabine,


    du schreibst, dass du ausziehen würdest. Warum tust du es nicht einfach und verlangst von deinem Ex konsequent eine Nutzungsentschädigung in Höhe der halbe Miete laut örtl. Mietspiegel? Dies dürfte deinen Anteil am Darlehen überkompensieren. Früher oder später wird er nicht mehr für seine eigene Wohnung Miete zahlen wollen und selbst über einen Verkauf nachdenken bzw. dich auszahlen.


    Grüße,
    upm

  • Hallo!


    Rein theoretisch ist der Ansatz korrekt.
    Möglicherweise hat Sabine die nicht ganz absurde Befürchtung das besagte Mietzahlungen nicht freiwillig kommen - und wenig Lust sich da auf eine absehbare Konfrontation einzulassen .....

  • Hi gobberblast,


    dafür gibt es doch keinen Anhaltspunkt. Jeder Vermieter, jeder Handwerker, einfach jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, muss diese Befürchtung haben. Ob zu Recht oder nicht, das weiss man hinterher. Fakt ist, sie will nicht ausziehen, er will nicht ausziehen. Und dann bleibt eben nur, wie der Anwalt festgestellt hat, die Auseinandersetzungsversteigerung. Dass da im Zweifel beide draufzahlen, ganz klar. Und es scheint ja zu allem Überfluß eine 100% Finanzierung zu sein. Für was will Sabine da ausgezahlt werden? Sie sollte sich auf die Berechnungen und Tipps von ihrem Anwalt verlassen. Sie selbst ist ja wohl nicht so bewandert in diesen Angelegenheiten, sie meint ja bei 2.500 € netto noch Ansprüche auf ALG II zu haben.


    Herzlichst


    TK