Hallo Zusammen,
seit Dezember 2017 sind wir getrennt, wohnen aber mit unserem Kind noch unter einem Dach. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Jeder hat 50-50 Anteil im Grundbuch und im Darlehensvertrag. Keine von uns hat damals für die Wohnung angezahlt. Nun möchte ich die Wh allein mit Schulden und im Grundbuch übernehmen. Mein Mann hat dagegen. Er will die Wh weder verkaufen noch mir auszahlen, wenn er die Wh übernehmen will. Ich kann ihm nicht auszahlen, weil meine Einkommen genug nur für die Restschuld der Wh ist. Die Schuld beträgt noch 90% von dem Darlehensbetrag. Laut meinem Rechtsanwalt muss ich meinen Anteil der Wh versteigern. Es wird aber sicher viel Verlust, da keine meinen Teil kaufen möchtet. Um dies endgültig abzuschließen dauert es nach der Scheidung noch ewig.
Nun möchte ich wissen, ob das Gericht bei der Scheidung entscheiden kann, wer die Wh übernimmt oder die Wh zu verkaufen muss?
Kann mein Mann nach der Scheidung noch mit uns in der Wh wohnen? Die Wh ist aber klein, 3-Z Wohnung.
Er hat seit jahrelang andere Frau und mich betrogen. Er zieht aber nie aus und versucht, mich und meinem Kind auszuziehen.
Wie genau das Trennungsdatum gerechnet wird? Ob es ab der Scheidungsantrag gereicht ist, oder jeder von uns das Datum unterschiedlich rückdatieren kann?
Herzlichen Dank für Eure Meinungen.
Sabine