Hallo,
ich bin neu hier im Forum. Ich habe für mein Sohnemann nun den Unterhaltsvorschussbescheid erhalten und bin etwas verwirrt. Mein Sohn ist am 19.03. geboren. Antrag wurde am 23.03.2018 gestellt. Nun steht mir laut diesem Bescheid Vorschuss erst ab April zu. Begründung im Bescheid: Ihr Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen wird für die Zeit 19.03-31.03. abgelehnt, da der maßgebliche Mindestunterhalt für den Geburtsmonat das Kindergeld nicht übersteigt § 2 Abs. UVG..
Warum steht mir denn für den Monat März kein Unterhaltsvorschuss zu?
Bei einer Bekannten ist der Sohn am 24. e.M. (2011) geboren, Antrag wurde im selben Monat gestellt und Kindergeld auch gezahlt. Sie hat für den Monat noch Unterhaltsvorschuss nachgezahlt bekommen.
Ist die Begründung der Stadt so richtig, dass ich für den Monat März kein Unterhalt bekomme?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich bereits im Voraus.
LG