Muss ich Elternunterhalt rückwirkend zahlen?

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe seit 18 Jahren keinen Kontakt zu meiner Mutter und habe bereits 2 Mal eine Rechtswahrungsanzeige vom Sozialamt erhalten. Da ich bisher entweder Studentin war (Einkommen < 1200 EUR/mtl) oder im Ausland gelebt habe, entstand bis dato kein Anspruch.


    Seit Juli 2017 in Deutschland und verdiene sehr gut, sodass ich laut Elternunterhalt Rechner auch 300 EUR/mtl zahlen müsste. Gestern hatte ich einen Brief vom Sozialamt im Briefkasten - erneut eine RWA (ca. 2 Jahre nach der letzten). Nun stellt sich mir die Frage, ob ich rückwirkend für die letzten 9 Monate den Elternunterhalt zahlen muss? (Stichwort §1613 BGB)


    Leider finde ich dazu nirgends eine valide Antwort und ich mache mir schon recht große Sorgen, da es sich ja um einen Rückzahlungsbetrag von knapp 3000 EUR handeln würde.


    Vielen Dank und liebe Grüße
    Andrea

  • Hallo Andrea,


    willkommen im Forum. :)


    hatte ich einen Brief vom Sozialamt im Briefkasten - erneut eine RWA (ca. 2 Jahre nach der letzten).


    Bist du sicher, dass es eine RWA war, die du bekommen hast oder war es nur ein weiteres Auskunftsersuchen?


    Gruß
    awi

  • Hi awi,


    ich habe ein Schreiben inkl. wirtschaftlicher Erhebungsbogen und Verdienstbescheinigungen bekommen. Könntest du mir dazu Auskunft geben, ob ich das Geld rückwirkend zahlen müsste?


    Danke und viele Grüße
    Andrea

  • Könntest du mir dazu Auskunft geben, ob ich das Geld rückwirkend zahlen müsste?


    Dazu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.


    Manche Juristen sind der Meinung, dass erst ab Eingang des Auskunftsersuchens zu zahlen ist.


    Andere vertreten die Auffassung, dass rückwirkend für maximal 12 Monate zu zahlen ist.
    Begründung: Die RWA hat ja bereits vorgelegen. Der UHP wusste, dass das Elternteil bedürftig ist und er bei Leistungsfähigkeit zahlen muss. Er konnte sich also darauf einstellen.


    Wie ein Gericht entscheiden würde???


    Ich würde mal abwarten, wie das SA reagiert.


    Wie kommst du denn auf 300 EUR?
    Mal vorrechnen.

  • Danke für die ausführliche Antwort :-)


    Handelt es sich dabei dann nun um ein RWA oder um ein Auskunftssuchen?


    Meine Rechnung ist folgende:
    Netto EK: 2.543.81 EUR
    berufsbedinge Aufwendungen: 100 EUR (Sprit für Weg zur Arbeit)
    Miete Warm: 500 EUR


    = 310 EUR Anspruch


    In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich zwei Fragen:
    1) Ich habe seit gestern eine Altersvorsorge gemacht (d.h. Mehrzins Sparen und bereits den Betrag für April eingezahlt). Kann ich das unter dem Punkt Altersvorsorge angeben? Kann mir das SA krumm kommen und sagen, ich hätte die Altersvorsorge nur gemacht, um deren Anspruch zu kürzen? Grds stehen ja jedem Arbeitnehmer 5% des Brutto EKs zu.


    2) Ich habe nun eine Frist von 3 Wochen, um das Schreiben zurückzusenden. Dazu muss ich sagen, dass ich bereits seit Januar eine größere Wohnung (aktuell noch 1-Zimmer aus Studentenzeiten) suche. Wenn ich das Formular nun erst in 18 Tagen abschicken würde (d.h. innerhalb der Frist) und zum 15.05. in eine neue größere Wohnung ziehe, ist es dann rechtmäßig bei der Miete, diejenige für die neue Wohnung anzugeben? Also auch wenn man erst seit kurzem in dieser lebt und bei Erhalt des Formulars noch in der alten günstigeren Wohnung gewohnt hat.

  • Kann mir das SA krumm kommen und sagen, ich hätte die Altersvorsorge nur gemacht, um deren Anspruch zu kürzen? Grds stehen ja jedem Arbeitnehmer 5% des Brutto EKs zu.


    Mit der Altersvorsorge kann jederzeit begonnen werden.


    Ich habe nun eine Frist von 3 Wochen, um das Schreiben zurückzusenden. Dazu muss ich sagen, dass ich bereits seit Januar eine größere Wohnung (aktuell noch 1-Zimmer aus Studentenzeiten) suche. Wenn ich das Formular nun erst in 18 Tagen abschicken würde (d.h. innerhalb der Frist) und zum 15.05. in eine neue größere Wohnung ziehe, ist es dann rechtmäßig bei der Miete, diejenige für die neue Wohnung anzugeben? Also auch wenn man erst seit kurzem in dieser lebt und bei Erhalt des Formulars noch in der alten günstigeren Wohnung gewohnt hat.


    Ich würde erst mal um Fristverlängerung bitten und darauf hin weisen, dass man gerade auf Wohnungssuche ist.
    Mit einer 1 Zimmer Wohnung aus der Studentenzeit muss man sich nicht zufrieden geben.

  • Im Schreiben steht "Erneute Unterhaltsüberprüfung. Anlagen: 1 wirtschaftlicher Erhebungsbogen, 2 Verdienstbescheinigungen"


    "Nachdem wir gehalten sind, Ihre Unterhaltsfähigkeit in Abständen zu ürpfen, bitten wir Sie, beiliegendes Formblatt komplett auszufüllen, mit entsprechenden Belegen zu versehen und unterschrieben innerhalb von 3 Wochen an uns zurückzusenden."


    Ja, ich werde um Fristverlängerung bitten. Gibt es da ein gängiges Maß? Werden die dann nicht argumentieren, dass ich künstlich versuche, den Beitrag zu drücken?


    Die 100 EUR berechne ich wie folgt: 6km Fahrt (einfach) zur Arbeit. 12*7 Tage*4 Wochen*0.3 = 100.8 EUR
    7 Tage habe ich mir freigelassen zu berechnen, da ich auch manchmal am Samstag oder Sonntag im Office bin.

  • Das ist ein Auskunftsersuchen.


    Einer Bitte um Fristverlängerung kommt man normalerweise nach. Den Umzug von einer Studentenbude in eine standesgemäße und dem Einkommen entsprechende Wohnung könnte man sowieso nicht verwehren. Anerkannt werden müsste zumindest die statistische Wohnungsgröße bzw. statistische Miete in Abhängigkeit vom Einkommens. Ein Kind muss nicht auf ein normales Leben verzichten nur um Unterhalt leisten zu können


    Die Formel, die die meisten SÄ anwenden = 6km x 2*0,30 *220 Arbeitstage/Jahr /12 Monate/Jahr. Das ergibt nur 66 EUR. Wer Mehr als 220 Tage pro Jahr arbeitet, muss das nachweisen. Manche OLG gewähren eine Pauschale.
    Welche OLG ist für dich zuständig?
    Wohnort?

  • Hi Awi,


    vielen vielen Dank. Ich bin echt froh, dass du mir hier so ausführlich antwortest. Ich habe gestern schon vor lauter Schock eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.


    Fristverlängerung wird dann um viele Tage/Wochen/Monate gewährt? Ist das abhängig von der OLG?


    Nachdem wir nun klären konnten, dass das vorliegende Schreiben ein Auskunftsersuchen ist, würde ich gerne noch einmal die Frage aufrollen, ob mich das SA rückwirkend zur Kasse beten kann? Wie oben beschrieben, verdiene ich seit Juli 2017 das oben genannte Netto EK. Somit stellt sich mir die Frage, ob ich damit hätte rechnen müssen, dass das SA einen Anspruch hat oder ob man nach Paragraph §1613 BGB keine rückwirkende Pflicht der Unterhaltszahlung sieht, um den UHP nicht in ein womögliches Schuldenloch zu katapultieren.


    OLG ist der Bezirk Schwaben.

  • Ich
    habe gestern schon vor lauter Schock eine Rechtsschutzversicherung
    abgeschlossen.


    Eine Rechtsschutzversicherung ist sicher nicht verkehrt, in deinem Fall wird sie aber nichts nützen, da Versicherungen im Allgemeinen sog. Ausschlussklauseln und Wartezeiten im Kleingedruckten haben.



    Fristverlängerung
    wird dann um viele Tage/Wochen/Monate gewährt? Ist das abhängig von der OLG?


    Das ist sicher nicht abhängig vom OLG, sondern vom Sachbearbeiter, seiner allgemeinen Grundeinstellung, Arbeitsbelastung u.ä.


    Aber was solls?


    Maßgebend wäre sowieso nicht das Datum der Auskunftserteilung, sondern der Tag des Zugangs des Schreibens. Deshalb bringt eine Fristverlängerung in deinem Fall nichts, außer dass du dich in der Zwischenzeit besser informieren kannst.


    Aber auch hier: Was soll’s?


    Wie schon oben geschrieben kann man dir nicht verwehren von einer Studentenbude in eine deinem Einkommen entsprechende Wohnung umzuziehen, Umzugskosten und eine Erstausstattung von Möbeln zu finanzieren. Du musst nicht in einer Studentenbude wohnen bleiben, um den Unterhalt eines Elternteils zu bezahlen.


    OLG
    ist der Bezirk Schwaben.


    In dem Fall dürftendie Süddeutschen Leitlinien maßgebend sein:


    10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.


    Hier kommt 2 Mal das Wörtchen kann vor.
    Da deine Leistungsfähigkeit beschränkt ist, musst du damit rechnen, dass keine Pauschale gewährt wird. Das wird auf den Sachbearbeiter ankommen.


    Nachdem wir nun klären konnten, dass das vorliegende Schreiben ein Auskunftsersuchen ist, würde ich gerne noch einmal die Frage aufrollen, ob mich das SA rückwirkend zur Kasse beten kann? Wie oben beschrieben, verdiene ich seit Juli 2017 das oben genannte Netto EK. Somit stellt sich mir die Frage, ob ich damit hätte rechnen müssen, dass das SA einen Anspruch hat oder ob man nach Paragraph §1613 BGB keine rückwirkende Pflicht der Unterhaltszahlung sieht, um den UHP nicht in ein womögliches Schuldenloch zu katapultieren.


    Ich bin der Meinung, dass du erst ab Eingang des letzten Schreibens zahlen musst, aber es könnte sein, dass der Sachbearbeiter das anders sieht.


    Deine Argumentation müsste dann wie von dir angedeutet in der Richtung laufen, dass du ja mangels eindeutiger Informationen bisher noch gar nicht wusstest in welcher Höhe du unterhaltspflichtig sein könntest und du keine diesbezüglichen Rücklagen bilden konntest.


    Ich würde ganz einfach Auskunft geben und schon bei Auskunftserteilung darauf hin weisen, dass der Umzug in eine deinem Einkommen entsprechende Wohnung geplant ist, dass der Umzug mit Kosten verbunden ist, du neue Möbel benötigst usw. und dann einfach abwarten wie der Bezirk reagiert.


    300 EUR halte ich für zu hoch.


    Nettoeinkommen: 2543 EUR
    Anerkannte berufsbedingte Fahrtkosten: 66 EUR
    Warmmiete: 500 EUR => 20 EUR über Selbstbehalt
    Bei einem Brutto von 4000 EUR ergibt sich eine mögliche Altersvorsorge von - 200 EUR


    Maximale Leistungsfähigkeit demnach: 229 EUR

  • Hi Awi,


    ich hätte diesbzgl. noch eine Frage zur Altersvorsorge:
    Zählt da auch ein Bonusspar-Konto mit rein auf das mit dem Betreff "Altersvorsorge" 195 EUR einzahlt werden? Was wäre in diesem Fall dann der Rückkaufwert? Einfach der aktuelle Stand des Kontos?


    Danke und viele Grüße
    Andrea

  • Es gibt keine Beschränkungen in der Anlageform.


    Der Stand des Kontos gibt das aktuelle Vermögen an.


    Wieso Rückkaufswert?
    Das kenne ich nur von Lebensversicherungen.

  • Hi Awi,


    im Vordruck vom Sozialamt steht bei Altersvorsorge
    - Private Altersvorsorge
    - Riester


    Darunter steht noch ein Freifeld, da würde ich dann mein Sparkonto angeben. Denkst du das geht dann so durch? D.h. die müssen die Altersvorsorge auch in Form eines Merhzinsspar-Kontos, das ich sozusagen täglich auflösen könnte, akzeptieren?


    Ich habe das Schreiben von denen am 27.04. erhalten - ist es dann richtig, wenn ich die Angaben für Mai mache, da ich ja auch mit Datum im Mai unterschreibe?
    Ist es gängig, dass das Sozialamt dann auch Belege für die Vormonate anfragt?


    Wie ist generell dein Eindruck - Gibt sich das Sozialamt dann mit den Angaben und korrekten Belegen zufrieden oder haken die sehr nach?


    VG
    Andrea

  • Und noch eine Frage:
    Ich habe jetzt bereits eine größere Wohnung gefunden. Muss ich da den Mietvertrag mitschicken oder genügt ein Kontoauszug über die Abbuchung?


    VG
    Andrea

  • Und dürfte ich auch Geld vom Girokonto auf das Mehrzinsspar-Konto rückwirkend überweisen? z.B. für die letzten 5 Monate mit der Begründung dass ich künftig erst aus der Probezeit entlassen wurde, und daher jetzt erst das Geld final als Altersvorsorge hernehmen wollte.