Hallo liebes Forum,
ich habe seit 18 Jahren keinen Kontakt zu meiner Mutter und habe bereits 2 Mal eine Rechtswahrungsanzeige vom Sozialamt erhalten. Da ich bisher entweder Studentin war (Einkommen < 1200 EUR/mtl) oder im Ausland gelebt habe, entstand bis dato kein Anspruch.
Seit Juli 2017 in Deutschland und verdiene sehr gut, sodass ich laut Elternunterhalt Rechner auch 300 EUR/mtl zahlen müsste. Gestern hatte ich einen Brief vom Sozialamt im Briefkasten - erneut eine RWA (ca. 2 Jahre nach der letzten). Nun stellt sich mir die Frage, ob ich rückwirkend für die letzten 9 Monate den Elternunterhalt zahlen muss? (Stichwort §1613 BGB)
Leider finde ich dazu nirgends eine valide Antwort und ich mache mir schon recht große Sorgen, da es sich ja um einen Rückzahlungsbetrag von knapp 3000 EUR handeln würde.
Vielen Dank und liebe Grüße
Andrea