Muss ich Elternunterhalt rückwirkend zahlen?

  • Ich habe jetzt bereits eine größere Wohnung gefunden. Muss ich da den Mietvertrag mitschicken oder genügt ein Kontoauszug über die Abbuchung?


    Kopie des Mietvertrags

    Und dürfte ich auch Geld vom Girokonto auf das Mehrzinsspar-Konto rückwirkend überweisen? z.B. für die letzten 5 Monate mit der Begründung dass ich künftig erst aus der Probezeit entlassen wurde, und daher jetzt erst das Geld final als Altersvorsorge hernehmen wollte.


    Ich würde es versuchen.
    Die Begründung erscheint mir plausibel.


    Ob es vom SA anerkannt würde??
    Keine Ahnung.
    Ob es von einem Gericht anerkannt würde?
    Keine Ahnung.

  • Hi Awi,


    "Ich würde es versuchen.Die Begründung erscheint mir plausibel."


    OK, ja dann versuche ich das. Ich hatte eher Angst, dass das SA mir dann Betrug vorwirft, da ich das ja nachträglich, nachdem ich deren Schreiben erhalten habe, für die vergangenen Monate umgebucht habe vom Girokonto auf mein Mehrzinsspar-Konto.

  • Hi Awi,


    habe noch eine ganz wichtige Frage. Und zwar hat mein Papa wohl vor 10 Jahren einen Bausparvertrag für mcih angelegt. Ich selbst habe da nie Geld reingezahlt, er jedoch monatlich. Muss ich diesen als Vermögen angeben, wenn der Vertrag auf mich gemacht wurde (ich war damals unter 18 Jahre).


    Und wenn ich 5,900 EUR auf meinen Bonussparkonto habe, muss ich dann damit, dass das angetastet wird vom Finanzamt?


    VG
    Andrea

  • Muss ich diesen als Vermögen angeben, wenn der Vertrag auf mich gemacht wurde (ich war damals unter 18 Jahre).


    Ja.


    Und wenn ich 5,900 EUR auf meinen Bonussparkonto habe, muss ich dann damit, dass das angetastet wird vom Finanzamt?


    5900 EUR können m.E. vom Sozialamt nicht angetastet werden.
    Auch das Finanzamt dürfte da leer aus gehen. ;)

  • Der Bausparvertrag ist mittlerweile 14,5K EUR wert. Hier hat nur mein Vater eingezahlt. Geht so etwas als Schenkung durch? Tastet das das Sozialamt an, wenn sich der Bausparvertrag noch in der Ansparphase befindet?


    VG
    Andrea

  • Kann ich dies auch so erklären, dass ich ein Auto von meinem Papa erhalten habe (als Besitz, noch kein Eigentum) und das Ende des Jahres bezahlen muss? Das würde ich vom dem Geld machen, das auf dem Bausparvertrag ist.

  • Der Bausparvertrag ist mittlerweile 14,5K EUR wert. Hier hat nur mein Vater eingezahlt. Geht so etwas als Schenkung durch? Tastet das das Sozialamt an, wenn sich der Bausparvertrag noch in der Ansparphase befindet?


    Der Bausparvertrag lautet auf dich. Es ist dein Vermögen.
    Worauf willst du mit der "Schenkung" hinaus?
    Deine Mutter ist doch bedürftig und nicht dein Vater oder habe ich etwas falsch gelesen.


    Das Sozialamt kann nichts antasten. Es könnte allerhöchstens eine "Forderung auf Unterhalt aus Vermögen" stellen und diese Forderung könnte man abwehren.

  • Kann ich dies auch so erklären, dass ich ein Auto von meinem Papa erhalten habe (als Besitz, noch kein Eigentum) und das Ende des Jahres bezahlen muss? Das würde ich vom dem Geld machen, das auf dem Bausparvertrag ist.


    Dieses Konstrukt und seinen Sinn verstehe ich nicht.
    Ich würde gar nicht viel erklären, sondern einfach Auskunft geben.

  • Er hat mir das Auto damals gekauft und wir haben mündlich abgemacht dass ich ihm die Hälfte des Kaufpreises bis Ende 2018 und die andere Hälfte bis Ende 2019 zurückzahle. Mir ist gerade auch noch aufgefallen dass ich den Bausparvertrag in den Auskunftsschreiben vor 3 Jahren nicht angegeben habe. Kann dies zum Problem werden wenn ich es jetzt angebe?

  • Stichwort Rückzahlung für die letzten 3 Jahre aus Vermögen welches damals nicht angegeben wurde (wusste bis dato nicht dass mein Papa einen Bausparvertrag für mich gemacht hat, habe das gestern durch Zufall im online Banking gesehen da die App mit dem bauspar Anbieter verknüpft ist)

  • Hallo,


    dass ich ihm die Hälfte des Kaufpreises bis Ende 2018 und die andere Hälfte bis Ende 2019 zurückzahle.





    das könnte dann aber das Schonvermögen des Vaters übersteigen lassen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    das könnte dann aber das Schonvermögen des Vaters übersteigen lassen.


    So wie ich das verstanden habe geht es um die Mutter.
    Siehe Eingangsthread.


    Andrea sollte das mal klar stellen.





    Gruß
    awi