Hallo, toll das es Euch gibt und ich mich an Euch wenden darf . Vorab ein paar Eckdaten: 48j, verh., keine Kinder, Hausfrau ohne eigenes EK, Verdienst Ehemann: ca.3059€, brutto 4400€, Stk.3, Vermögen: 26000€, leben zur Miete. Mit 16 Jahren bin ich zum JA gegangen, weil ich die Schläge nicht ausgehalten habe. Hat mich schon als 3jährige verprügelt und später in der Pupertät begrabscht. War mit meiner Mutter im Frauenhaus und im Heim. Später nahm mich die Mutter von meinem Freund auf mit OK vom JA. Kein Kontakt mit ihm seit meinem 16 Lebensjahr. Meine Frage ist: Ist das ein Grund für eine Verwirkung? Falls nicht, mit wieviel EU muss ich rechnen? As soll oder kann ich an Kosten gelten machen? Mein Mann überfordert das ganze und ich stehe alleine da. Einen RA habe ich für Beratung gesucht und gesprochen. Der meinte, dass das Amt alles richtig prüft und sich dann an mich wendet. Der Anwalt hat noch nicht mal uns zu Wort kommen lassen oder Unterlagen (außer Schreiben vom Amt)sehen Ich würde mich sehr über Euren Erfahrungsaustausch freuen . Lieben Dank vo
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Hallo Annadia,
willkommen im Forum.
Vorab ein paar Eckdaten: 48j, verh., keine Kinder, Hausfrau ohne eigenes EK, Verdienst Ehemann: ca.3059€, brutto 4400€, Stk.3, Vermögen: 26000€, leben zur Miete.Es kann kein Elternunterhalt gefordert werden. Dafür gibt es mehrere Gründe:
1. Der Ehemann ist nicht unterhaltspflichtig. Ohne eigenes Einkommen könntest du sowieso nur EU aus Taschengeld zahlen. Fällt hier auch weg. Damit das überhaupt in die Nähe des Möglichen käme, müsste der Ehemann das Doppelte verdienen und selbst dann würde ich eine Möglichkeit sehen, dem EU zu entkommen.
2. Der Mindestselbstbehalt für Verheiratete beträgt zur Zeit 3240 EUR. Das Familieneinkommen liegt darunter.
Mit 16 Jahren bin ich zum JA gegangen, weil ich die Schläge nicht ausgehalten habe. Hat mich schon als 3jährige verprügelt und später in der Pupertät begrabscht. War mit meiner Mutter im Frauenhaus und im Heim. Später nahm mich die Mutter von meinem Freund auf mit OK vom JA.
Gibt es darüber amtliche Dokumente?
Kein Kontakt mit ihm seit meinem 16 Lebensjahr. Meine Frage ist: Ist das ein Grund für eine Verwirkung?
"Kein Kontakt" wäre kein Grund.
Das andere (Misshandlung, sexueller Missbrauch) Ja.
Aber du müsstest das beweisen können.
Gibt es amtliche Dokumente, Zeugen, usw.
Die Hürden sind erfahrungsgemäß hoch.
Falls nicht, mit wieviel EU muss ich rechnen? As soll oder kann ich an Kosten gelten machen?
Zur Zeit kann kein Elternunterhalt gefordert werden, aber wenn der §1611 BGB nicht greift, steht das SA in Zukunft immer wieder auf der Matte.Der Anwalt ist eine Null. Er hätte sofort nach der Beweisbarkeit der Vorwürfe fragen müssen und falls die Vorwürfe beweisbar wären sofort das Auskunftsverlangen mit Hinweis auf § 1611 BGB zurückweisen müssen.
Dass das Amt alles richtig prüft halte ich für einen Witz.
Gruß
awi -
Hallo Awi, vielen lieben Dank! Jetzt bin ich schon etwas beruhigter!Der Anwalt meinte zu uns bei seinem Monolog, dass mein Mann indirekt doch zahlen muss, da mir ein fiktives EK zugerechnet wird. Aber so wie ich es verstanden habe, liegen wir mit dem Selbstbehalt gut, so dass keine Zahlung fällig wird. Das ist schon sehr beruhigend.
Was die amtlichen Unterlagen betrifft, müsste das Jugendamt sicherlich eine Akte haben. Ich habe heute angerufen und um Rückruf gebeten, da nur ein Band gelaufen ist. Tja, dass mit den Zeugen ist schwierig. Es liegt 30 Jahre zurück....! Vielleicht hat auch das Heim, das Frauenhaus irgendwelche Unterlagen. Die Hürden, um an die Informationen zu kommen habe ich schon gemerkt. Die Frist vom SA ist sehr kurz, um Unterlagen herbei zu bekommen Sollte ich vielleicht beim SA anrufen und um Fristverlängerung fragen?
Mein Mann hat die vom SA beigefügte Blankoverdienstbescheinigung von seinem AG ausfüllen lassen. Derzeit weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll, da mir die amtlichen Unterlagen nicht vorliegen, meine Mutter schwer krank und dement ist , um
sie als Zeugin zu benennen. Ich kann nur auf Mögliche Unterlagen von den Ämtern oder vom Heim hoffen. Da muss es Unterlagen geben! Beim Frauenhaus habe ich tatsächlich noch jemand erreicht.Die Dame konnte sich an meine Mutter erinnern und an den Vorfall.
Sie schickst mir etwas zu.Ich habe schon sehr viele Unterlagen zusammentragen können und wollte wie folgt vorgehen, Falls mein Vorgehen falsch ist, freue ich mich über Tipps. Da ich das am Monntag rausschicken will.
In einem Extra Blatt werde ich begründen, warüm das für mich eine unbilligende Härte darstellt und schreiben, dass ich vom Frauenhaus und Jugendamt unterlagen nachreiche, wenn sie mir vorliegen.
Dann füge ich Belege für:
Kaltmiete, lfd.Betriebskosten (Abfall, Wasser, Strom), etc.
Kfz-Versicherungkosten von mir und meinem Mann
Kfz-Steuer, TÜV/AU Kosten, Reparaturkosten
Haftpflichtvers., Risikoversicherung., Mieterbundkosten
Hundesteuer, Futterkosten, Tierarztkosten
jährliche Zahnsteinreinigung
GEZ, Festanschlußkosten für Telefon
Handykosten von mir und meinem Mann
lfd.Medikamente
Abo Fachzeitschrift von meinem MannQuasi Alles ! Naja, und dass wir ca. 26000 zur Altervorsage auf einem Sparkonto haben.
Wenn dann die Berechnung vom SA kommt - gehe ich zum Anwalt.
Was haltet Ihr von meinem Plan?Ich freue mich auf Eure Anregungen und Erfahrungstipps!
Dir lieber Awi, vielen , vielen Dank für Deine schnelle Antwort und wertvollen Tipps.??
Liebe Grüße -
Kleiner Tipp niemals mit denn SA telefonieren! Alles schriftlich fixieren.
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Danke, danke für den Tipp!
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Der Anwalt meinte zu uns bei seinem Monolog, dass mein Mann indirekt doch zahlen muss, da mir ein fiktives EK zugerechnet wird.
Welches fiktive Einkommen?
Du hast kein Einkommen. Pasta.
Elternunterhalt muss nur aus eigenem Einkommen gezahlt werden.Sollte ich vielleicht beim SA anrufen und um Fristverlängerung fragen?
Noch einmal:
Nie mit dem SA telefonieren und nicht persönlich dort erscheinen. Alle Fragen und Antworten schriftlich einreichen, Kopien machen und chronologisch abheften. Man hat dann mehr Zeit, um Antworten hieb- und stichfest zu formulieren und auch mal im Forum nachzufragen.Die Dame konnte sich an meine Mutter erinnern und an den Vorfall. Sie schickst mir etwas zu.
Das ist doch schon mal ein AnfangBei dem Bericht was passiert ist nicht übertreiben, aber darauf hin weisen, dass du für diesen Vater niemals zahlen wirst, dass du dabei bist Unterlagen und Zeugen zu suchen und du Beweise nachliefern wirst.
Dann füge ich Belege für:
...
Die meisten der genannten Ausgaben sind im Mindestselbstbehalt inbegriffen.
Du kannst trotzdem alles auflisten und dann berichten, was anerkannt wurde.
Wenn dann die Berechnung vom SA kommt - gehe ich zum Anwalt.
Was haltet Ihr von meinem Plan?Wieso willst du zum Anwalt gehen?
Das ist rausgeschmissenes Geld. -
Ich wollte zum Anwalt, wenn mir vom SA die Betechnung vorliegt und irgendwelche Forderungen vom SA kommen. Ich werde Euch auf den laufenden halten und Euch schildern, was Sie anerkannt haben oder nicht.
Ich würde meine Geschichte über meine Kindheit mit meinem Vater gerne vorher jemanden zeigen, der nochmal kritisch drüber schaut. Am liebsten per PN. . Ist jemand von Euch bereit, dass zu lesen über PN?
Ich würde das am Sonntag fertig haben.
Vielen, vielen Dank für die tollen Tipps! -
Einen Anwalt braucht m.E. nur der, der intellektuell oder emotional total überfordert ist sich vorgerichtlich mit dem SA auseinander zu setzen und der, der vom SA auf Zahlung einer höheren Summe als er zu zahlen bereit wäre verklagt wird, denn vor Familiengerichten besteht Anwaltszwang
Dabei könnte die Wahl des richtigen Anwalts ein großes Problem an sich sein.
Ich wäre gern bereit, deine Geschichte kritisch zu lesen und zu kommentieren, vorab aber einige Bemerkungen dazu:
Die Hürden eine Anerkennung nach § 1611 BGB zu erreichen sind sehr hoch. Die Urteile, die ich kenne, haben mich fast ausnahmslos schockiert und mich manchmal an unserem Rechtssystem zweifeln lassen.
Ich vermute, dass das SA gar nicht darauf eingehen wird, da von dir sowieso nichts zu holen ist.
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Hallo Awi, mich würde Deine Erfahrung im Bezug zu einem „richtigen“ Anwalt interessieren, wegen Deiner Bemerkung...***lächel
Ich habe darüber nachgedacht, wegen den „Hürden“...
Es nicht mit aufzuführen und erst später bei der nächsten Überpüfung zu machen, halte ich nicht für gut. Nur weil im Moment nichts zu holen ist, heißt es nicht, dass mein Mann später nicht besser verdient.
Mich denke, dass ich nichts ausschließen kann und ich später gezwungen sein kann, das Familiengericht den EU festzulegen. Da erhoffe ich mir, dass vielleicht meine Geschichte doch einen Eindruck hinterlässt...
Selbstverständluch sammele ich in der Zwischenzeit Unterlagen, die das untermauern.Du hälst mich sicherlich für gutgläubig...! Aber frei nach dem Mitto:“ Auf der See und vor Gericht....! Ich bin halt ein Optimist geblieben! Ich greife gerne das Zitat auf” Wer nicht kämpft hat schon verloren”!
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Hallo Annadia,
Bzgl. „richtiger Anwalt“könnte man einen eigenen Thread eröffnen.
Der Anwalt, den du zur Erstberatung aufgesucht hast, ist es auf jeden Fall nicht.
Der Anwalt, den wir zur Erstberatung aufsucheten, war es auch nicht. Deshalb sehe ich Parallelen. Die wichtigen Fragen hat er nicht gestellt.
Die eigentlichen Tipps erhielt ich dann in einem Elternunterhaltsforum, dass es inzwischen leider nicht mehr gibt, da es gehackt wurde und der Betreiber es offenbar nicht wieder herstellen konnte. Schade.
Wenn deine Vorwürfe beweisbar wären, hätte er dir raten müssen mit Bezug auf § 1611 BGB überhaupt keine Auskunft zu geben.
Aber da die Hürden hoch sind machst du alles richtig, indem du zweigleisig vor gehst. Besser wäre sogar dreigleisig.
1. Mit Bezug auf § 1611 BGB auf Wegfall der Unterhaltsverpflichtung wegen grober Unbilligkeit plädieren
2. Auskunft geben
3. Auskunft verlangen
In deinem Schreiben solltest du klar heraus stellen, dass du für diesen Menschen keinen Cent bezahlen wirst und notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wirst und nur deshalb Auskunft gibst, weil du noch dabei bist beweisbare Dokumente und Zeugenaussagen zusammen
zu stellen, die du nachreichen wirst. Welches Kind denkt schon im Kindes- und Jugendlichenalter, dass es so etwas mal benötigen könnte.Deinen Bericht solltest du sachlich schreiben, nicht übertreiben. Denk dran, dass Schläge vor 40 Jahren als durchaus probates Erziehungsmittel angesehen wurden und sogar in Schulen noch geschlagen wurde.
Schläge alleine würden also nicht ausreichen.Verlange vom SA Auskunft über die Verhältnisse deines Vaters. Du hast das gleiche Recht Auskunft zu verlangen wie dein Vater.
- Warum ist er im Pflegeheim, Gutachten über den Pflegegrad
- Wer hat dieses Pflegeheim ausgesucht
- Gibt es keine kostengünstige Lösung?
- Welches Einkommen hat er?
- Welches Vermögen hat er
usw.Gibt es Gechwister und/oder sonstige Verwandte, Bekannte, ehemalige Nachbarn, usw. die als Zeugen in Frage kommen könnten. Lebt die Frau noch, die dichdamals auf nahm, usw.
Gruß
awi -
Mein Vater war vor der Ehe mit meiner Mutter mit einer anderen Frau verheiratet und aus dieser Ehe stammen zwei Kinder von ihm (meine Halbgeschwister). Ich habe sie nie kennengelernt. Ich kann nicht mal sagen, wie alt die Kinder waren als die. Ehe zerbrach. Diese Kinder müssten auch angeschrieben werden. Keine Ahnung, ob Sie ebenfalls gefragt werden nach einer erlebten Kindheit mit ihm.
Vielleicht geben die Kinder auch Gründe für eine unbillige Härte an. Ich weiß nicht mal, ob ich so etwas in Erfahrung bringen kann oder ob Sie leistungsfähig sind. Wäre interessant.... -
Die Frau, die mich damals aufgenommen hat, ist mittlerweile 80 Jahre alt und schwer gesundheitlich angeschlagen. Vor 3 Jahren habe ich sie bei einem Arztbesuch im Wartezimmer gesehen. Sie hat mich nicht erkannt und wirkte so, als hätte sie einen schweren Herzinfarkt gehabt. War im Rollstuhl, die Linke Gesichtsseite schien gelähmt zu sein und wirkte nicht ansprechbar. Naja, das JA hat das sicherlich in den Akten, dass ich von ihr aufgenommen wurde. Ja, es ist schwierig.... Ich weiß....
Nach so vielen Jahren (30J) wird es sehr schwer. Das Kinderheim gibt es nicht mehr (hab gestern angerufen). Aber es muss ein Gerichtsurteil geben über den Unterhalt während der Zeit im Heim. Meine Mutter hatte die Scheidung damals eingereicht
während sie im Frauenhaus war.Vielleicht steht im Scheidungsurteil etwas drauf. Muss sehen, wie ich das in Erfahrung bringe.
Da ich kein EK habe, aber Ausgaben, bin ich gezwungen, die Angaben von meinem Mann anzugeben mit allen Belastungen und dem Vermögen von 26000€.
Ich sehe da keineandere Wahl, weil die Nachfrage kommen wird ( Ausgaben, aber kein EK). -
Hallo Awi,
ich habe den Brief für das SA jetzt fertig und würde mich freuen, wenn ich Dir das per PN schicken darf. Was muss ich tuen, damit nur Du das lesen kannst? Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du kritisch drüber lesen könntest. Liebe Grüße von Annadia