Leitlinie Celle, PKW Rücklage, Überzahlung vom Arbeitgeber, Klage

  • Liebes Forum,


    diesmal erwischt es mich vielleicht. Mein zuständiges OLG ist Celle und in einige Punkten beruft sich der SHT genau darauf:


    1) Die PKW Rücklage wurde mit folgender Begründung abgewiesen:


    "Die Anschaffungskosten (nebst Ansparung) einen neuen PKW sind grundsätzlich in den 0,30 € KM-Pauschale bzw. der Arbeitsmittelpauschale in The von 150 € monatlich enthalten"


    2) Beim Kindesunterhalt wurde a) Kindergeld abgezogen und b) die Studiengebühr von ca. 80 € monatlich
    Frage: Kindergeld verstehe ich, aber warum wird die Studiengebühr abgezogen?


    3) Das Brutto und Netto - Einkommen ist zu hoch angesetzt. Mein Arbeitgeber hat mir 3 Monate lang 1.000 € zu viel Brutto gezahlt. Später wurde dieser Betrag monatlich abgezahlt.

    Der SHT ignoriert die Abzahlung und bildet den Durchschnitt mit der Gehaltsüberzahlung.


    4) Bei einer kurzen telefonischen Rückfrage ( ich weiss, dass soll man nicht machen ) behauptet der SHT, dass es demnächst eine Festsetzung gibt und wenn ich damit nicht einverstanden bin ICH Klage einreichen muss. Meine Auffassung ist, dass wir uns im BGB und im Zivilrecht befinden und damit derjenige Klage einreichen muss, der die Forderung hat. Das ist der SHT. Ist das richtig? Ist die Begründung richtig? Vielleicht ist das ja im OLG Celle anders.


    5) Für die Altersvorsorge möchte ich mehr als 5 % geltend machen, da ich nach meiner Scheidung einen Versorgungsausgleich durchgeführt habe und nun eine Versorgungslücke besteht. Ich habe irgendwo gelesen, dass die Rente grundsätzlich 75% der letzten Bezüge ausmachen sollte. Ich weiss aber nicht, wo und ob das überhaupt stimmt.


    SHT: Zusätzliche Altersvorsorge, um die abgetretenen Rentenansprüche auszugleichen können wir nicht berücksichtigen. Die Altersvorsorge kann mit dem Maximalbetrag von 5% der Bruttoeinkünfte angesetzt werden.


    Es ist äußerst schwierig, dem SHT etwas schriftlich zu erklären. Fachlich ist dort jemand, der nicht will oder nicht kann. Übersetzt, wie soll ich mich verhalten, wenn der SHT einfach nicht verstehen will.


    Herzlichen Dank für eure Hilfe

  • Hallo,


    3) Das Brutto und Netto - Einkommen ist zu hoch angesetzt. Mein Arbeitgeber hat mir 3 Monate lang 1.000 € zu viel Brutto gezahlt. Später wurde dieser Betrag monatlich abgezahlt.


    Hier dürfte der Betrag auf der Lohn-Steuerkarte ausschlaggebend sein.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Hilflos,



    Gruß
    awi

  • Aus Leitlinien des OLG Celle


    Zitat

    10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abzuziehen.


    10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann von Einkünften aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (Ziff. 10.1) angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen diese Pauschale, so sind sie insgesamt im Einzelnen darzulegen.


    10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II 1 Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer) angesetzt werden. Bei Fahrtstrecken von mehr als 30 km einfacher Entfernung kann die Kilometerpauschale ab dem 31. Kilometer auf 0,20 € pro gefahrenem Kilometer reduziert werden. Mit der Pauschale sind i.d.R. auch Anschaffungskosten erfasst. Werden die Raten für einen zur Anschaffung aufgenommenen Kredit berücksichtigt, so verringern sich die anrechnungsfähigen km-Kosten.


    Da die RWA schon einige Jahre alt und mit der Rücklage erst vor kurzem begonnen wurde, fürchte ich, dass das SA mit dem Hinweis auf die Celler Leitlinien vor Gericht recht bekommen wird.


    Welche berufsbedingte Ausgaben wurden anerkannt?
    In welcher Höhe?


    Mit welchen berufsbedingten Ausgaben hast du gerechnet?


    Bezgl. des Kindesunterhalts:


    Die Düsseldorfer Tabelle enthält nicht die Kosten, die Eltern für ihre studierenden Kinder aufbringen müssen, z.B. Studiengebühren, Kosten für ein Zimmer am Studienort, sonstige mit dem Studium in Zusammenhang stehende Kosten.


    Eine "Festsetzung" des EU könnte es nur durch ein Urteil eines Gerichts geben.
    Wenn du nicht zahlst oder nur das, was du für angemessen und richtig hälst, dann muss das SA klagen.


    Liegt bereits eine Berechnung vor?

  • Ja, es liegt eine Berechnung vor, aber die ist sowas von falsch. Ich muss innerhalb von 2 Wochen antworten.


    Da will ich aber auch keinen Fehler machen. Mein Ziel ist, erst einmal eine einigermassen richtige Berechnung zu bekommen. Wenn der SHT dann klagt, ist der Streitwert wenigstens gering und ein Anwalt kann noch mal drüber schauen. Auch wenn ich da nicht optimistisch bin, eher zum bluffen für den SHT.


    Warum die Berechnung falsch ist: Am Anfang meiner Prüfung habe es mal sehr hohe Kapitalerträge. In 2011 ! Die wurde mal gleich aus der Akte gezogen und den jetzigen Einkünften hinzugerechnet, weil ich diese Einkünfte ja wahrscheinlich wieder habe. Obwohl die ESt-Erklärungen bis 2015 vorliegen und da keine Kapitaleinkünfte vorhanden sind. Aus meiner Sicht, kleiner (aber wirkungsvoller) Psycho-Trick :-))


    Insgesamt muss ich leider sagen, dass diesmal alles hartnäckig abgewehrt wird.


    Das grösste Potenzial sehe ich in einer erhöhten Altersvorsorge.


    Wenn ich damit durch komme, wird es aber noch richtig interessant, da dann EU aus Vermögen gefordert wird und ich 10 Jahre selbständig war und monatlich 25% vom Einkommen zurückgelegt habe. Also, in der "Renten-Truhe" liegt auch einiges.

  • Eine wesentliche Sache habe ich nicht durchbekommen und mir geht bei der Argumentation die Luft aus.


    Die INVESTITIONSKOSTEN des Pflegeheims.


    Ich habe gefordert, mir diese nachzuweisen und zwar so, dass ich den Betrag einzeln oder wie auch immer nachvollziehen kann.


    a) Mir wurde ein Rahmenvertrag zwischen dem Pflegeheim und der Region Hannover präsentiert. Darin ist eine Pauschale enthalten, welche berechnet wird.
    b) Bei Rückfragen soll ich mich an die Region Hannover wenden oder an das Heim.


    zu a)


    Mich irritiert, dass ein städtisches Pflegeheim einen Preis mit der Region Hannover festlegt und das SH dieses dann weiterleitet. Das SH ist zwar Stadt Hannover, aber das ist ja, als wenn man Geschäft mit sich selbst macht und die Kosten auswürfelt.


    Ich wollte wissen, wie sich der Betrag im einzelnen zusammensetzt. Welche Wirtschaftsgüter gekauft wurden. Welche Abschreibung verwendet wurde. Ob Zuschüsse gezahlt worden sind. Lt Bilanz des Pflegeheimes wurden Gelder in eine Aussenanlage investiert. Ich wollte wissen, ob diese Kosten in die Investitionskosten eingeflossen sind.


    Ich habe dann einmal die Bettenbelegung mit jährlichen Investitionszuschüssen verglichen. Das ist nicht nicht nachvollziehbar. Scheinbar werden die Gelder nicht zu Investitionszwecken verwendet, sondern Sie erhöhen den Gewinn.


    Ich glaube kaum, dass ich da aus der Nummer rauskomme und denke, das SA wird auf jeden Fall abwehren, aber die Fragen nicht zu beantworten und mich an andere Stellen zu verweisen geht doch nicht. Ich will, dass mir das SA die Zahlen darlegt, nur dann kann ich auch akzeptieren, oder?


    zu b)


    Muss ich mich an eine andere Stellen wenden, wenn ich den Nachweis der Investitionszuschüsse erbracht haben möchte?


    => Ich glaube nicht, dass ich damit durchkomme, denn sonst hätten das andere Unterhaltspflichtige sicher auch bereits so erstritten und ich weiss auch nicht, was das OLG Celle dazu sagt.


    Kannst Du mir helfen, motivieren, Anreize geben?

  • Du machst das genau richtig:


    Investitionskosten sind ein guter Angriffspunkt. Damit greifst du den Bedarf an.


    Zitat

    Die Investitionskosten sind die Kosten, die für den Erhalt und die Renovierung des Heims entstehen. Grundsätzlich fällt es nach § 9 SGB XI in den Verantwortungsbereich der Länder, eine ausreichende und leistungsfähige pflegerische Versorgungsstruktur bereitzustellen.


    Siehe auch hier


    http://elternunterhalt-info.de…ltspflicht-zu-reduzieren/


    und hier


    http://www.elternunterhalt.org…7102015_xii_zb_26-15.html


    Es gibt sicher weitere Fundstellen im Internet.

  • Ob der Angriff auf die Investitionskosten am Ende wirklich was bringt ist eine Frage der Leistungsfähigkeit.


    Beispiel 1:


    Ungedeckte Heimkosten : 1000 EUR
    Deine Leistungsfähigkeit: maximal 1000 EUR
    Forderung des SA: 1000 EUR


    Wäre der Bedarf wegen falsch in Rechnung gestellter Investitionskosten um 100 EUR niedriger, dann würdest du 100 EUR sparen.


    Beispiel 2:


    Bedarf des Elternteils: 1000 EUR
    Deine Leistungsfähigkeit: maximal 200 EUR
    Forderung des SA: 200 EUR


    Wäre der Bedarf wegen der Investitionskosten um 100 EUR niedriger, dann würdest nichts sparen, sondern weiterhin 200 EUR zahlen müssen.

  • Die Leistungsfähigkeit ist derzeit weiter über der Forderung.


    Das Schreiben an den SHT ist raus.


    Ich bin gespannt, was mit den Investitionskosten passiert. Eigentlich ein einfacher Fall, aber wie entscheidet am Ende das OLG Celle?


    Ich frage mich, warum es so wenig Urteile dazu gibt. Zahlen alle anderen einfach so die Investitionskosten? Es ist doch kein Sozialhilfeträger in der Lage, diese Kosten wirklich nachzuweisen.


    Des Weiteren frage ich mich, wie das OLG Celle entscheide, wenn einfach mal eine sehr hohe Altersvorsorge angesetzt wird. Meine Erwerbsbiographie gibt es her und ich halte mich da an die Auffassung von Hauss, aber der ist ja nur Anwalt und kein Richter.


    Am Ende ist es traurig, das dies eine Art rechtsfreier Raum ist und keine Rechtssicherheit besteht.

  • Hallo : -)


    der SHT wehrt, wie erwartet, alles ab.


    1) Bei den "Investitionskosten" verweist er auf die Vergütungsvereinbarung und bietet mir Akteneinsicht in die Buchhaltung an.
    2) Bei der "erhöhten Altersvorsorge" aufgrund von Scheidung und meiner Erwerbsbiographie beruft er sich auf die 5%.
    3) Bei der Warmmiete bleibt er dabei, dass der Betrag über 480 Euro aus dem Selbstbehalt zu zahlen ist, da in den Leitlinien nichts darüber steht.


    Die Argumente wurde also nun ausgetauscht und wir werden uns hier nicht einig. Was sollte ich jetzt tun? Abwarten bis der SHT die Forderung an das Gericht weitergibt? Bis dahin ist doch alles PingPong-Spiel, oder?


    Gibt es denn keine weiteren Urteile zu diesen Themen? Klagt niemand in Deutschland? Es kann doch nicht sein, dass ich da alleine betroffen bin oder gibt der SHT irgendwann klein bei?


    Die rechtliche Auffassung von Hauß und Schausten ist interessant und die beiden verdienen mit Vorträgen und Büchern eine Menge Geld. Fraglich ist jedoch, ist ein SHT dieser Auffassung eigentlich mal gefolgt oder ist das nur viel Wind um nichts?

  • Gibt es denn keine weiteren Urteile zu diesen Themen?


    Man sollte schon bereit sein, für die eigene Überzeugung zu streiten und ein Risiko auf sich zu nehmen.


    Wenn jeder nur auf bestehende Urteile geschaut hätte, dann hätte sich in den letzten Jahren nichts geändert. Dass es überhaupt Urteile gibt, die den Elternunterhalt zu Gunsten der Betroffenen geändert haben, ist denjenigen UHP zu verdanken, die ein Risiko eingegangen sind und solche Urteile erwirkt haben.


    1) Bei den "Investitionskosten" verweist er auf die Vergütungsvereinbarung und bietet mir Akteneinsicht in die Buchhaltung an.


    Ich würde darauf bestehen, dass die Investitionskosten aufgeschlüsselt mitgeteilt werden. Nach § 1605 hast du ebenfalls die Möglichkeit Auskunft zu verlangen, um die Höhe deiner Unterhaltsverpflichtung überprüfen zu können.


    Du hast Auskunft gegeben und Belege vorgelegt und nicht geschrieben: "Sie können die Belege bei mir einsehen" . M.E. gilt gleiches Recht und Pflicht für beide Parteien.


    Zitat

    Schreiben an das SA:
    ... möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Investitionskosten bei fehlenden Nachweisen von der Rechtsprechung nicht anerkannt werden....


    vgl. Urteil des BGH vom 17.06.2015 - XII ZB 458/14
    und Urteil des OLG Karlsruhe, 31.7.2014 – 16 UF 129/13


    2) Bei der "erhöhten Altersvorsorge" aufgrund von Scheidung und meiner Erwerbsbiographie beruft er sich auf die 5%.


    Es gilt grundsätzlich, dass jeder Fall individuell zu überprüfen ist. Die 5% wurden vom BGH eingeführt, damit UHP den Nachteil der Rentenkürzung durch die Rentenreform 2000 ausgleichen können. Am besten wäre der Nachweis, dass deine zu erwartende Rente nicht mindestens 71% deines letzten Einkommens betragen wird.


    3) Bei der Warmmiete bleibt er dabei, dass der Betrag über 480 Euro aus dem Selbstbehalt zu zahlen ist, da in den Leitlinien nichts darüber steht.


    Das ist aber bereits höchstrichterlich abgesegnet. 480 EUR sind im Selbstbehalt enthalten. Wenn die Warmmiete höher ist, dann ist anzurechnen.