Liebes Forum,
diesmal erwischt es mich vielleicht. Mein zuständiges OLG ist Celle und in einige Punkten beruft sich der SHT genau darauf:
1) Die PKW Rücklage wurde mit folgender Begründung abgewiesen:
"Die Anschaffungskosten (nebst Ansparung) einen neuen PKW sind grundsätzlich in den 0,30 € KM-Pauschale bzw. der Arbeitsmittelpauschale in The von 150 € monatlich enthalten"
2) Beim Kindesunterhalt wurde a) Kindergeld abgezogen und b) die Studiengebühr von ca. 80 € monatlich
Frage: Kindergeld verstehe ich, aber warum wird die Studiengebühr abgezogen?
3) Das Brutto und Netto - Einkommen ist zu hoch angesetzt. Mein Arbeitgeber hat mir 3 Monate lang 1.000 € zu viel Brutto gezahlt. Später wurde dieser Betrag monatlich abgezahlt.
Der SHT ignoriert die Abzahlung und bildet den Durchschnitt mit der Gehaltsüberzahlung.
4) Bei einer kurzen telefonischen Rückfrage ( ich weiss, dass soll man nicht machen ) behauptet der SHT, dass es demnächst eine Festsetzung gibt und wenn ich damit nicht einverstanden bin ICH Klage einreichen muss. Meine Auffassung ist, dass wir uns im BGB und im Zivilrecht befinden und damit derjenige Klage einreichen muss, der die Forderung hat. Das ist der SHT. Ist das richtig? Ist die Begründung richtig? Vielleicht ist das ja im OLG Celle anders.
5) Für die Altersvorsorge möchte ich mehr als 5 % geltend machen, da ich nach meiner Scheidung einen Versorgungsausgleich durchgeführt habe und nun eine Versorgungslücke besteht. Ich habe irgendwo gelesen, dass die Rente grundsätzlich 75% der letzten Bezüge ausmachen sollte. Ich weiss aber nicht, wo und ob das überhaupt stimmt.
SHT: Zusätzliche Altersvorsorge, um die abgetretenen Rentenansprüche auszugleichen können wir nicht berücksichtigen. Die Altersvorsorge kann mit dem Maximalbetrag von 5% der Bruttoeinkünfte angesetzt werden.
Es ist äußerst schwierig, dem SHT etwas schriftlich zu erklären. Fachlich ist dort jemand, der nicht will oder nicht kann. Übersetzt, wie soll ich mich verhalten, wenn der SHT einfach nicht verstehen will.
Herzlichen Dank für eure Hilfe