Hallo zusammen,
ich war über 30 Jahre verheiratet und bin 2011 geschieden worden.
Durch einen Ehevertrag habe ich mich verpflichtet, meiner EX-Frau bis zu meinem Rentenbeginn,
Unterhalt zu leisten. Da meiner Ex von einem Psychiater eine Psychose diagnostiziert wird, ist sie auch nicht mehr arbeiten gegangen.
Jetzt ist es bald soweit und ich gehe in Rente. Durch den Versorgungsausgleich bleibt da leider nicht mehr viel übrig.
Wie seht ihr das? Kann meine Ex trotzdem noch Unterhaltsforderungen stellen? Kann es passieren das ich noch etwas von meiner kleinen Rente abgeben muss, wenn sie jetzt ALG2 beantragt? Wird von mir Erspartes da eventuell angerechnet?
Danke für Eure Meinungen.
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Hi,
wir haben es hier mit einer Ehe von langer Dauer zu tun. Das macht die ganze Sache kompliziert. Aber, ich habe trotzdem erhebliche Zweifel, dass nach deiner Verrentung von dir noch was zu zahlen ist. Einmal wegen der Begrenzung, die ja wohl akzeptiert worden ist. Zum anderen wissen wir nicht, wie alt die Frau ist, was da noch kommen kann. Und wir kennen die Höhe der zu erwartenden Rente nicht. Du hast einen Selbstbehalt, man müsste also erst einmal wissen, was du erwartest.
Ein paar mehr Infos und schon könnte man vielleicht weiter helfen.
Herzlichst
TK
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Hallo,
Der Selbstbehalt beträgt 1200€ gegenüber deiner EX,
egal ob als erwerbstätig oder ohne Anstellung.edy
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Hallo,
hier noch ein paar Details. Meine Rente wird sich auf ca. 1200€ brutto belaufen und meine Ex-Frau ist 60 J. alt.
Sie wird also auch nicht mehr arbeiten gehen.
Aber bei 1200 € Selbsterhalt dürfte ja eigentlich nichts mehr von mir verlangt werden können. Hoffe ich jedenfalls.
Und wie ist das mit Vermögenswerten? Werden die irgendwie mitberechnet?Gruss Happy
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Hi,
nein, von dem Betrag geht ja noch die Krankenversicherung ab, die ja auch nicht so preiswert ist, auch nicht (mehr) für Rentner.
Herzlichst
TK