Liebes Forum,
ich sammel gerade Werbungskosten.
Ich werde zum Stichtag 30.10.2017 erneut geprüft. Das durchschnittliche Einkommen wird bei mir ab dem 01.04.2017 gerechnet.
Wenn ich Werbungskosten sammeln, sind dies dann die Werbungskosten für das Kalenderjahr 2017 ( geteilt durch 12 ) oder nur die Werbungskosten ab dem 1.4.
Im März hatte ich noch doppelte Haushaltsführung, da könnte was zusammen kommen.
Auch hatte ich einige Reisekosten für den neuen Job, da könnte auch was zusammen kommen.
Ab dem 1.4. sieht es eher Mau aus.