Als Freiberufler habe ich eine Privatrentenversicherung abgeschlossen, die später den Hauptteil meiner Altersvorsorge abdecken soll, da meine gesetzliche Rente (via KSK) eher gering ausfallen wird.
Die Beiträge zur Privatrentenversicherung werden zu knapp 40% von meinem Berufsverband bezuschusst. Der übrige, von mir aufgebrachte Beitragsanteil entspricht etwa 10 Prozent meiner jährlichen Nettoeinnahmen. Aktuell liegt der Rückkaufwert bei knapp 60.000 Euro.
Außerdem verfüge ich über Rücklagen auf Sparkonten in Höhe von ca. 100.000 Euro.
Wie kann ich vor diesem Hintergrund mein Schonvermögen im Hinblick auf Elternunterhalt ausrechnen? Bzw. wie hoch wäre es?
Insbesondere interessiert mich die Frage, ob der Rückkaufwert der Privatrente quasi als als frei verfügbares Vermögen angesehen wird (da ja daneben ein wenn auch sehr geringer Anspruch auf gesetzliche Rente besteht)? Wäre also der Rückkaufwert bei der Berechnung des Schonvermögens dem übrigen Barvermögen zuzuschlagen? Oder bliebe der bisher aufgebaute Anspruch bei der Privatrente unberührt?
Vielen Dank.