Hi,
ich habe meine Zweifel, dass dem JA oder vorher auch der Mutter das durchgegangen ist. Aber, das kann auch dahingestellt bleiben, zumindest im Augenblick. Wenn das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat, stattdessen aber ALG II bezieht, so geht der Anspruch des Kindes auf das Job-Center über. Und hier stellt sich dann nur die Frage, ob das Auskunftsersuchen oder ein sonstiges Schreiben als Inverzugsetzung anzusehen ist. Und die zweite Frage ist dann, ob richtig berechnet worden ist. Beides können wir hier aufgrund deiner doch sehr allgemeinen Angaben nicht abschätzen.
Herzlichst
TK