Hallo!
Ich habe mal ne Frage.
Mein Mann zahlt für seine beiden Kinder (14/17) aufgrund einer Mangelfallberechnung 590, - p.M. Es gibt keinen Titel. (Er hat bisher den Termin zum unterschreiben nicht wahrgenommen) Nur die Berechnung des Ja liegt vor.
Ihm bleiben pro Monat diese 1080,- Selbstbehalt.
Wir haben nun letzten Donnerstag unseren Steuerbescheid erhalten, in dem eine positive Nachzahlung für uns steht.
Aber mit dem Hinweis, dass das Guthaben erst ausgezahlt wird, wenn eine etwaige Verrechnung mit Gegenansprüchen erfolgt ist.
Laut Aussage des FA, konnte man mir sagen, dass das Jugendamt evtl. Ansprüche geltend macht.
Kann es sein, dass das JA nun die Nachzahlung haben will, weil der Unterhalt sich ja positiv verändern würde?
Und somit das Geld an das Jugendamt und dann an die Mutter geht?
Oder sehe ich das zu schwarz?
Unterhalt wurde im Mai 2017 neu berechnet.
LG Anja