Familienpsychologisches Gutachten "Vater"

  • Familienpsychologisches Gutachten "Vater"




    Hallo Liebes Forum, mein Beitrag bezieht sich auf meine Fragen in diesem Thema


    Alleiniges Aufenthaltsbestimmunsrecht als Vater


    Der Gerichtstermin ist nun am 14.5.2018 gewesen.


    Dort haben sich alle Parteien Zusammengesetzt,


    -Das Jugendamt


    -Meine Exfrau mit Anwalt


    -Ich mit Anwalt


    -Der Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes)


    -Der Richter


    Zuerst wurde das JA angehört, welches mir in sofern den Rücken
    gestärkt hat, das meine Frau mit unserem Kind einfach so umziehen
    wollte, und das es für die übergangszeit zusammen eine Lösung gegeben
    hat, welche von mir sehr angestrebt wurde.


    Meine Frau musste sich diesbezüglich sehr herauswinden, wurde aber von Richter sowie JA gekonnt ignoriert.


    Danach kam der Verfahrensbeistand, der nach einer kurzen Erklärung
    zum Aufwachsen unseres Kindes, und wie das bisherige verhältniss
    war,erklärt hat, das beide Elternteile wohl zur erziehung des Kindes
    geeignet sind!!


    Es wurden vom Verfahrensbeistand angeregt ein Familienpsychologisches gutachten erstellen zu lassen.


    Auf zurufen des Anwaltes meiner Exfrau, das man so doch Fakten
    schaffen würde, bezüglich des Bindung an den Vater (Wir betreuen unser
    Kind Seit der Trennung im März 50:50 und vorher war ich ja wohl auch
    jeden Abend nach der Arbeit da...) erwiderte der Richter gelassen, " Es
    ist doch schön das der Vater sich kümmern möchte und kann, und es ist
    ein grosses Glück das beide Elternteile wohl zur erziehung geeignet
    sind.


    Laut dem Verfahrensbeistand sind auch beide Erziehungskonzepte für
    ihn Okay, allerdings ist hier die grosse Entfernung der Wohnorte das
    Problem, wo man einen Elternteil sehr stark in seinem Umgangsrecht
    einschränken müsste.


    Der Wohnortwechsel meiner Exfrau (Umziehen in das Haus des Vaters)
    sowie die Arbeit bei ihrem Vater (momentan ein 400 Euro Job auf dem
    Papier) die sie ab dem 01.07.2018 wohl Intensivieren will und deswegen
    umziehen muss, kamen allen anwesenden Parteien gott sei dank sehr
    spanisch vor.


    So ist nun die vorläufige einigung das wir unser Kind bis zum
    01.08.18 im Wechselmodell betreuen, und danach unser Kind erstmal in
    meinem Haushalt fest einzieht, bis das Familienpsychologische Gutachten
    erstellt worden ist.


    Ab dem 01.08.18. gibt es dann für meine Exfrau eine Umgansregelung die jeden 2ten Mittwoch - Sonntag beeinhalten.


    Kann mir jemand Tipps geben wie und was ich vor dem Gutachter sagen,machen muss?


    Ich liebe unser Kind, und es kann doch in unserem Land nicht möglich
    sein, das nur weil die Mutter umziehen will(aus welchen Gründen auch
    immer), ich automatisch zum Wochenend Vater werde der mit seinem Kind
    nur 1x jedes 3te Wochenende etwas unternehmen darf :-(


    Bin euch für jeden Tipp dankbark den ich bekommen kann, bis dahin verbleibe ich mit freundlichem Gruß


    Daniel

  • Daniel,


    ich dachte, ich hätte in dem anderen Thread dir schon sehr klar gemacht, dass das unreflektierte Rausholen der Geschlechterkeule hier nicht so furchtbar gerne gesehen wird, dasselbe gilt für Gerichte und Gutachter. Bitte nimm zur Kenntnis, dass Frau seit der ganz großen Familienrechtsreform 1976 alleine ohne Genehmigung des Ehemannes umziehen kann, genauso wie Mann ohne Genehmigung der Frau umziehen kann, dass seitdem der Mann ein Arbeitsverhältnis der Frau nicht mehr kündigen kann, so wie natürlich auch Frau nicht ein Arbeitsverhältnis des Mannes nicht kündigen kann und dass die Haushaltsführung in welcher Form auch immer nicht mehr im alleinigen Verantwortungsbereich der Frau liegt.


    Das alles kann als Ausfluß aus der grundrechtlich garantierten Gleichberechtigung der Geschlechter in diesem Land nicht nur sein, es muss sogar sein. Wenn dir das nicht passt, dann solltest du in ein Land auswandern, wo Frau das alles noch nicht darf, etwa nach Saudi Arabien. Allerdings dürfen Frauen seit kurzem da auch den Führerschein machen, keine Ahnung, ob das mit deiner Einstellung in Übereinstimmung zu bringen ist. Aber Reisen außer Landes und Umzüge innerhalb des Landes sind von der Genehmigung des Ehemannes abhängig. Das ist dann doch in Übereinstimmung mit deiner Haltung, würde doch passen, oder? Eine Andere Möglichkeit in unserem Kulturbereich wäre, dafür zu kämpfen, die Zeit des 3. Reichs insoweit wieder herzustellen, oder, wenn du ganz weit zurück gehst, für die Wiedereinsetzung des Frauenstatusses vor dem 1. vatikanischen Konzils zu kämpfen. Damals war durchaus mehrheitlich die Ansicht vertreten, dass "Frau" kein Mensch sei, sondern nur ein Objekt zur Vermehrung kleiner kath. Menschen und weil kein Mensch eben dem Manne zu gehorchen habe.


    So, ich hoffe, jetzt hast du endlich kapiert, wie lächerlich und diskriminierend deine Haltung ist. Rumtrixerei bei Gutachtern, das funktioniert in der Regel nicht. Ich kenne eine Reihe von Fällen, in denen Gutachter Fakten erkannt haben, die selbst den Betroffenen nicht klar waren, wo die Erkenntnis später kam. Etwa hat eine Gutachterin sehr zeitig in einem vergleichbaren Verfahren beim Mann eine paranoide Schizophrenie festgestellt, dies zwar nicht direkt in das Gutachten reingeschrieben, aber letztlich wegen gewisser Auffälligkeiten empfohlen, das Sorgerecht der Mutter zu übertragen. Das Gericht folgte ihr, Mann arbeitete natürlich auch mit der Geschlechterkeule. Einige Jahre später brach dann die Krankheit aus, Mann verlor seinen Job, noch einige Jahre später wurde er unter Betreuung gestellt. In gesunden Zeiten war er Leiter des Vorstandssekretariats einer Landesbank, hatte die Befähigung zum Richteramt.


    Es geht hier nicht um ein Mann/Frau Problem. Es geht um das Kindeswohl, und da sollte niemand rumtrixen, versuchen, einen Gutachter reinzulegen. Man kann es auch ganz einfach mit der Wahrheit versuchen, die Sachen, die ohnehin entscheidungsunerheblich sind (Haushaltsführung, möglicher Drogenkonsum des Lovers, Geld des Vaters) auch außen vor lassen. Vielleicht auch die Einstellung zum anderen Geschlecht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper, danke für deine Antwort,


    Leider scheint meine Anfrage hier definitiv falsch aufgefasst worden zu sein,


    Ich habe kein Problem damit das meine noch Frau Umziehen möchte, ich habe nur ein Problem mit der daraus resultierenden Umgangsregelung mit unserer Tochter.
    Da ich als Vater gerne in Sachen wie Schule, Ferien, Erziehung, und allgemein am Leben unserer Tochter teilhaben möchte dürfte es doch richtig sein das ich einen Umzug 400km weit weg ersmal abklären lassen möchte.
    Ich führe hier keinen Krieg und will auch niemandem etwas schlechtes, ich hatte lediglich die Frage ob es informationen gibt, wie man mit einem Gutachter spricht.
    Darf ich einfach zum Spielplatz gehen, kann ich seine Termine eventuell verschieben wenn sie die Tagesplanung beinflussen usw.


    Finde es sehr schade das hier jetzt empfunden wird das ich als Frauen hassender Mensch nur darauf aus bin meiner Exfrau etwas auszuwischen
    Es mag definitiv vorteile geben, wenn unsere Tochter 400km weit von ihrem Geburtsort zieht, allerdings auch nachteile und dies gilt es halt zu klären.


    MfG Daniel

  • Hi,


    warum schreibst du dann so einen Blödsinn? "Es kann doch nicht sein, in diesem Land ...." also wirklich. Jede Beziehung, jedes Kind, was aus einer Beziehung hervorgeht, alles birgt Risiken. In einer Zeit, wo etwa 50% aller Beziehungen/Ehen auseinander gehen, muss man einen solchen Schicksalsschlag m.E. mit einkalkulieren und auch in der Lage sein, damit fertig zu werden. Alternative wäre: keine Beziehung, keine Kinder. Auch eine mögliche Lebensform.


    Und, einerlei, wie das Gericht entscheidet, es gibt in so Situationen keine Gewinner. Aber mach dich vom Ansatz her mal von dem Gedanken frei, dass Teilhabe am Leben eines Kindes tägliches Sehen/Kontakten bedeutet. Intensität hat nichts, wirklich nichts damit zu tun. Diese Helikopter-Eltern sind ja eher eine Gefahr für die gesunde Entwicklung eines Kindes.


    Ich kenne einen Fall der Trennung, der Vater lebte in NY, die Mutter in Wiesbaden. Das Kind lebte überwiegend beim Vater in den USA, allerdings 3 Monate im Sommer bei der Mutter, zusätzlich über Weihnachten. Diese Zeit nutzte der Vater, um viel zu arbeiten, so dass er die ca. 8 Monate, die das Kind bei ihm lebte, viel Zeit für das Kind hatte, die Mutter nutzte beruflich die Zeit, wenn das Kind beim Vater lebte. Verbrachte ihren eigenen Urlaub zumindest teilweise in NY. Das Kind hat sich wunderbar entwickelt, die Eltern waren nach den üblichen Anfangsspannungen auch ausgeglichen und zufrieden. Nur das deutsche Jugendamt kapierte diese Lösung nicht.


    Auch so Modelle sind denkbar. Also ein Umgang, der sich über einen längeren Zeitraum hinzieht. Die 14-tägige Wochenendlösung ist doch nur ein Modell von vielen, die sinnvoller sind, aber aus verschiedenen Gründen nicht durchführbar. Mir fällt auf, dass ich bei dir neben den diskriminierenden Äußerungen nur immer lese "ich, ich, ich ...."


    Im übrigen ist ein bestimmtes Modell nie wie in Stein gemeißelt für immer. Die Bedürfnisse der Kinder ändern sich, auch die der Eltern. Da sind die Wochenendveranstaltungen in Vereinen, da sind Geburtstage der aller-aller-aller besten Freundinnen, Übernachtungsparties u.s.w. Schon als meine Kids erst so 12/13 Jahre alt waren, musste ich in den Ferien und an den Wochenenden "Bestandsaufnahme" machen, gucken, wer denn so alles bei mir übernachtet hatte, oder ob die Kids überhaupt da waren.


    Tu so etwas auch mal in deine Überlegungen einbeziehen und komm endlich von deinem Ego-Tripp runter. Der beeindruckt auch keinen Gutachter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Daniel,


    ich weiss, was die Gutachter gerne hören und was nicht. Dazu bräuchte ich aber mehr Informationen. Falls du interessiert sein solltest, dann melde dich kurz. Danke