Familienpsychologisches Gutachten "Vater"
Hallo Liebes Forum, mein Beitrag bezieht sich auf meine Fragen in diesem Thema
Alleiniges Aufenthaltsbestimmunsrecht als Vater
Der Gerichtstermin ist nun am 14.5.2018 gewesen.
Dort haben sich alle Parteien Zusammengesetzt,
-Das Jugendamt
-Meine Exfrau mit Anwalt
-Ich mit Anwalt
-Der Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes)
-Der Richter
Zuerst wurde das JA angehört, welches mir in sofern den Rücken
gestärkt hat, das meine Frau mit unserem Kind einfach so umziehen
wollte, und das es für die übergangszeit zusammen eine Lösung gegeben
hat, welche von mir sehr angestrebt wurde.
Meine Frau musste sich diesbezüglich sehr herauswinden, wurde aber von Richter sowie JA gekonnt ignoriert.
Danach kam der Verfahrensbeistand, der nach einer kurzen Erklärung
zum Aufwachsen unseres Kindes, und wie das bisherige verhältniss
war,erklärt hat, das beide Elternteile wohl zur erziehung des Kindes
geeignet sind!!
Es wurden vom Verfahrensbeistand angeregt ein Familienpsychologisches gutachten erstellen zu lassen.
Auf zurufen des Anwaltes meiner Exfrau, das man so doch Fakten
schaffen würde, bezüglich des Bindung an den Vater (Wir betreuen unser
Kind Seit der Trennung im März 50:50 und vorher war ich ja wohl auch
jeden Abend nach der Arbeit da...) erwiderte der Richter gelassen, " Es
ist doch schön das der Vater sich kümmern möchte und kann, und es ist
ein grosses Glück das beide Elternteile wohl zur erziehung geeignet
sind.
Laut dem Verfahrensbeistand sind auch beide Erziehungskonzepte für
ihn Okay, allerdings ist hier die grosse Entfernung der Wohnorte das
Problem, wo man einen Elternteil sehr stark in seinem Umgangsrecht
einschränken müsste.
Der Wohnortwechsel meiner Exfrau (Umziehen in das Haus des Vaters)
sowie die Arbeit bei ihrem Vater (momentan ein 400 Euro Job auf dem
Papier) die sie ab dem 01.07.2018 wohl Intensivieren will und deswegen
umziehen muss, kamen allen anwesenden Parteien gott sei dank sehr
spanisch vor.
So ist nun die vorläufige einigung das wir unser Kind bis zum
01.08.18 im Wechselmodell betreuen, und danach unser Kind erstmal in
meinem Haushalt fest einzieht, bis das Familienpsychologische Gutachten
erstellt worden ist.
Ab dem 01.08.18. gibt es dann für meine Exfrau eine Umgansregelung die jeden 2ten Mittwoch - Sonntag beeinhalten.
Kann mir jemand Tipps geben wie und was ich vor dem Gutachter sagen,machen muss?
Ich liebe unser Kind, und es kann doch in unserem Land nicht möglich
sein, das nur weil die Mutter umziehen will(aus welchen Gründen auch
immer), ich automatisch zum Wochenend Vater werde der mit seinem Kind
nur 1x jedes 3te Wochenende etwas unternehmen darf
Bin euch für jeden Tipp dankbark den ich bekommen kann, bis dahin verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Daniel