Unterhaltsanspruch bei Betrug/Doppellebenführung?

  • Hallo, in einem fiktiven Fall geht es um folgendes:
    Ein Ehepaar führt seit mehr als 20 jahren eine Ehe . Sie haben erwachsene Kinder, reisen viel ect. Der Mann verdient das Geld, während die Frau zu Hause bleibt.Die erwachsenen Kinder sind bereits ausgezogen.
    Plötzlich entdeckt der Mann, das seine Ehefrau seit 1,5 Jahren ein Doppelleben führt. Sie hat bereits eine andere Wohnung mit einem anderen Mann.
    Die Konsequenz ist das Ende der Ehe. Die Frau zieht aus der Ehewohnung aus,macht nun aber Trennungsunterhlat geltend. Sie setzt einen pauschalen Betrag an, den sie nun zum leben braucht.
    Frage: Gibt es anhaltspunkte das die Frau sich aufgrund ihres eigenen Verhaltens (Doppelleben als Ursache für Scheidung) den Anspruch auf Unterhalt verwirkt haben kann?

  • Hi,


    das ist mir zu dünn. Seit der großen Familienrechtsreform vor über 40 Jahren hat der Staat nichts mehr in den Schlafzimmern der Nation zu suchen. Um Unterhaltszahlungen in der Trennungsphase (ein Jahr) wird er nicht herumkommen. Allerdings wird da sauber gerechnet. Mit einer Pauschale ("das brauche ich"), das läuft nicht. Da spielen hinsichtlich der Höhe viele Faktoren rein.


    Man kann dem Mann nur empfehlen, möglichst schnell einen Anwalt aufzusuchen. Es ist in seinem Interesse, dass zügig nach dem Trennungsjahr geschieden wird. Und sich da um jeden Cent streiten, das ist in der Regel teurer, als eine Scheidung möglichst schnell durchzuziehen, und man hat auch weniger Reibungsverluste. Und, wenn kein Einvernehmen herrscht, dann wird es mit der Scheidung nach einem Jahr der Trennung schwierig.


    Tipp eines alten familienrechtlich erfahrenen Anwalts: in kritischen Fällen sei er immer mit gebündeltem Baren in Gerichtsverhandlungen oder zu Vorverhandlungen mit der Gegenseite gegangen. Und wenn er dann den Koffer mit dem Geld öffnete, meinte, das könne die Gegenseite gleich mitnehmen, wenn die Bedingungen xy erfüllt seien, das habe immer funktioniert.


    Herzlichst


    TK

  • Naja,
    erschwerend kommt vor Gericht noch hinzu das bei vielen Gerichten die "Schuldfrage" im Kopf eben doch noch existiert:


    Ist der Mann fremd gegangen, dann ist er logischerweise das Schwein das am Ende der Ehe Schuld ist
    Ist die Frau fremd gegangen, dann ist logischerweise der Ehemann das Schwein das das arme, arme Hascherl mit seinem Verhalten in die Arme eines anderen getrieben hat.

  • Hi,


    sag mal, in welchem Jahrhundert lebst du? Es interessiert einfach nicht mehr, und der Richter wird unabhängig davon, wer fremdgegangen ist/aus der Ehe ausgebrochen ist, null Nachforschungen anstellen. WEil es einfach nicht (mehr) interessiert. Und das ist auch gut so.


    Herzlichst


    TK