Ausbildungsvergütung NRW

  • moin,
    lt. FamRZ Hauß ist die Ausbildungsvergütung nach §82 Abs. 2 Satz 1 SGB XI Teil der allgemeinen Pflegeleistungen. Das Sozialamt argumentiert, dass dies grundsätzlich richtig ist, aber jedoch durch landesrechtliches Umlageverfahren außer Kraft gesetzt werden kann (§82 Abs. 2 Satz 4 SGB XI i.V.m. der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung AltPflAusglVO). Hintergrund ist, dass das Sozialamt die Ausbildungsvergütung i.R. d. Elternunterhalts einfordert. Gibt es hierzu speziell aus NRW Erfahrungen? Danke.
    Grüße
    t.