Hi,folgende Frage:
Erwachsenes Single-Kind (des Unterhaltspflichtigen) mit eigener Wohnung und finanziellen Verpflichtungen wird arbeitslos und kann den Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Dem Kind(des Unterhaltspflichtigen) wird finanziell ausgeholfen, damit es die Verpflichtungen erfüllen kann um nicht in eine Schuldenspirale zu kommnen
Ist sowas mit dem Selbstbehalt gedeckt oder kann sich sowas auf den Eltern-Unterhalt mindernd auswirken.
Gruß
Slick