Bearbeitungsdauer

  • Hallo Zusammen,


    jetzt mal eine Frage zum Thema Kindesunterhalt. Für meinen jüngsten Sohn wird gerade Unterhalt Neuberechnet. Wie lange kann sich das JA eigentlich dafür Zeit lassen?


    Gruß Vejun

  • Hi,


    das kommt auf die Belastung des JA bzw. des Sachbearbeiters an. Eine Faustregel ist, dass jedenfalls nach Vorlage aller Unterlagen 3 Monate Bearbeitungsdauer bei Verwaltungsakten angemessen sind. Da es sich hier letztlich um eine freiwillige Leistung des JA handelt, kann es auch länger dauern.


    Herzlichst


    TK

  • Danke timekeeper,


    3 Monate sind ziemlich lang wenn man bedenkt das jetzt die Kindesmutter mitzahlen muss und man selbst erstmal zuviel bezahlt bis das JA fertig ist. Egal, ich kann ja nachfragen. Andere Frage dazu, kann ich jetzt auch von der Kindesmutter verlangen das sie mir ihr Einkommen offenlegt? Durch den Nachehelichen Unterhaltsstreit mit ihr bin ich skeptisch ob sie alles angibt.


    Gruß Vejun

  • Hi,


    zur Bearbeitungsdauer: es ist nun mal so, dass man die Mitarbeiter wo auch immer nicht darauf ausrichten kann, dass sie auf einen Fall warten, den dann sofort bearbeiten und ansonsten Söckchen häkeln.


    Da man ja auch den Unterhaltsanspruch für Kids relativ problemlos selbst berechnen kann, die Berechnung des JA ja auch überprüft, kann man doch auch bei Wartezeit wissen, was auf einen zukommt und entsprechend disponieren. Ist doch kein Akt.


    Nur, wieso ist die Mutter auch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet? Ist das Kind volljährig?


    Herzlichst


    TK

  • Japp, seit Mai ist er volljährig und nach dem Versuch mir nachehelichen Unterhalt mit falschen Berechnungen aus der Tasche zu ziehen, traue ich der Frau nicht mehr. Wenn also gegenseitige Auskunftspflich besteht, würde ich diese Einfordern. Ich selbst habe kein Problem damit da ich immer alles korrekt und nachvollziehbar auf den Tisch gelegt habe.


    Gruß Vejun

  • Hallo TK,


    genau, das ist der Vorteil wenn zwei Sachen nebeneinander laufen. dadurch kann ich mit rechnen. Trotzdem denke ich darüber nach die aktuellen Gehaltsdaten (ich habe nur komplett für 2017) nochmal einzufordern.


    Gruß Vejun

  • Hallo TK,

    danke für den Hinweis. Die Daten habe ich im Rahmen des nachehelichens Unterhaltstreites. Da das JA wegen volljährigkeit neu berechnet werden die jetzt neu erheben. Ich überlasse das mal dehnen.


    Gruß Vejun

  • Hallo,


    das zuständige Jugendamt schreibt die Kinder kurz bevor sie Volljährig werden an und zeigen die Möglichkeit auf das sie weiter in beratnder Funktion Tätig sein können. Das nimmt mein Sohn in Anspruch. Was auch gut ist das sie sich sehr Neutral verhalten und mich auch beraten. Mir ist das lieber als wenn wir das ganze über einen Anwalt regeln müssten.


    Gruß Vejun

  • Hi,


    merkwürdig. Aber seis drum, du musst dich ja so oder so schlau machen. Das kannst du natürlich auch schon im Vorgriff tun, du hast ja die Daten, dann weisst du in etwa, was dich erwartet. Also schon jetzt mal rechnen. Dann gibt es keine Überraschungen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    ich habe soweit schon vorgerechnet und warte nur noch auf das Schreiben vom JA. Wenn da was hakt soll sich mein Anwältin kümmern. Das muss ich aber nicht schon wieder haben. Ich berichte dann wenn es was neues gibt.


    Gruß Vejun

  • Hallo,


    mein aktueller Stand auf Mailanfrage beim JA
    ist, der zuständige JA Sachbearbeiter ist längerfristig krank. Eine
    Vertretung hat mich als erstes darauf Hingewiesen das das JA jetzt nur
    noch eine beratende Funktion für meinen Sohn hat. Vielleicht ein Wink
    mit dem Zaunfahl, die haben auch genug zu tun. Weiter hat sie mich über
    die weiteren Ausbildungspläne meines Sohnes aufgeklärt. Wenn die
    Neuberechnung fertig ist (wer weiß wann das sein wird) werde ich alles
    per Post bekommen. Bis dahin soll ich den abgesprochen Betrag weiter
    zahlen, der meine erachtens zu hoch ist. Deswegen habe ich zurückgefragt
    ob man mir die Einkommensunterlagen der Mutter mal weiterleiten könne,
    da diese im Vorfeld auch nicht immer alles angegeben hat. Bis jetzt
    keine Antwort mehr vom JA.


    Nebenher hatte ich
    meinen Sohn eine Frist gesetzt micht über seine Pläne zu informieren.
    Daraufhin bekam ich einen Brief das er ab 01.08. eine schulische
    Ausbildung beginnt welche Schulgeld kostet und ich ihn bitte bei seinem
    Bafög Antrag unterstützen möge. Gut alles gemacht.


    Nächster
    Schritt war jetzt von mir, seine Mutter aufzufordern mir ihr Einkommen
    offen zu legen. Ich hatte meinem Sohn als kooperativen Hinweis, als das
    JA jetzt tätig wurde meine Einkommen offen gelegt. Ich gehe mal davon
    aus das von der Mutter nichts kommen wird weil sie denkt, macht wie
    früher alles das JA.


    Mein Plan ist jetzt nächste
    Woche zu meiner Anwältin zu gehen, welche mich schon mal gut und
    erfolgreich vertreten hat, und mit ihr mein weitere Vorgehen zu
    bestimmen.


    Gruß Vejun

  • Hallo TK,


    das Einkommen für 2017 ist bekannt ja, aber nach den Erfahrungen die ich wegen der anderen Geschichte mit meiner Ex gesamelt habe, weiß ich nicht ob sie alles angegeben hat. Bei dem vorherigen Rechtsstreit kamen Angaben nur auf gesonderte Nachfrage, Aufforderung des Gerichtes oder garnicht. Zudem arbeitet sie im Gesundheitswesen wo es Arbeitgeber gibt, welche seit einiger Zeit die Gehälter aufgestocken haben damit ihnen die Leute nicht weglaufen. Es gibt also ein paar Angaben die fehlen. Ich habe immer alles Transparent gemacht, sie leider nicht. Lag vielleicht auch an der inkompetenten Anwältin die sie hatte. Meiner Aufforderung alles vorzulegen wird sie wohl bis Ende August nachekommen da sie erstmal in Reha ist. Also weiter abwarten.


    Gruß Vejun

  • Hi,


    es gibt immer irgendwo im weiten Land irgend jemanden, der mehr zahlt als jemand anderes. Das ist kein Anhaltspunkt, der irgendein Gericht vom Hocker reißt. Fakt ist, dass ein vom Gericht akzeptiertes Auskommen bekannt ist bzw. die Unterlagen vorliegen. Auf der Basis derer kannst du rechnen. Wieso sollten jetzt plötzlich andere Auskünfte für 2017 kommen? Und, um bei Kindesunterhalt mehr zahlen zu müssen, da müsste die Frau schon gewaltig mehr verdienen. Es erschliesst sich mir einfach nicht, wieso du nicht einfach mal rechnest?


    Herzlichst


    TK

  • Moin,


    haut nicht ganz hin mit dem bekannt sein. Das Gericht weiß es, aber das Jugendamt nicht. Und die Debatte um das Paket was für die Pflegeberufe geschnürt wird dürfte bekannt sein. Wie gesagt, manch Arbeitgeber hat in letzter Zeit von selbst aufgestockt damit die Leute nicht weglaufen, darum kann sich bei der Ex schon was geändert haben. Zudem geht es mir hier auch ums Prinzip.


    Gruß Vejun