Modifizierte Zugewinngemeinschaft

  • Hallo zuzsammen,


    meine Freundin und ich haben uns auf einen Ehevertrag geeinigt. Dort soll geregelt sein, dass unsere privaten Altersvorsorgen (Betriebs, Riester, Rürup Renten) im Falle einer Scheidung nicht ausgeglichen werden. Nun die Frage: Die Beiträge zu diesen Versicherungen werden ja von unseren Konten bezahlt, also Gehalt etc. Das schmälert ja mein Endvermögen.


    Zudem Schließen wir Vermögensgegenstände aus. Ich habe eine Wohnung die noch abbezahlt werden muss. Auch hier bezahle ich ja die Raten und Sondertilgungen von meinem Konto/Gehalt.


    Wie sieht es das Recht, bzw. der Richter bei der Scheidung? Denn ich habe ja mit dem Abbezahlen meiner Wohnung und dem Einzahlen in meine private Altersvorsorge den Zugewinn für meine Zukünftige Frau gemindert.


    Danke für Eure Antworten


    Simon

  • Hallo,


    Hallo,Ihr könnt vereinbaren was ihr wollt ( über Notar).So lange es nicht sittenwidrig ist, ist es ok und gültig.Wenn also schon jetzt absehbar wäre dass die Frau nach einer Scheidung von staalichen Geldern abhängig werden würde, könnte es sittenwidrig sein.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo!


    Wie edy schon schrub: Vereinbarungen zu Lasten Dritter sind nichtig. Das bedeutet: Im Falle einer Scheidung muss absehbar sein das ein Verzicht auf den Versorgundsausgleich nicht dazu führt das einer der Ehepartner auf finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen sein wird.


    Zum rechtlichen Vermögen: Es kann jetzt - auch kein Notar - vorhersehen wie ein Gericht im Streitfall entscheidet.
    Bisher ist der Tenor so, das es auf Seite des Verzichtenden eher einfach war zu argumentieren man konnte bei Abschluss der Vereinbarung die Folgen ja gar nicht absehen.
    Auf der anderen Seite werden Einwendungen der Art "Die vereinbarte Zahlung ist ja viel zu hoch" seitens des zur Zahlung verpflichteten gerne mit der Begründung "Wieso, sie wussten doch ganz genau was sie da unterschrieben haben" verworfen.


    Ich persönlich halte einen solchen Ehevertrag für völlig überflüssig da er die beteiligten bestenfalls nicht schlechter stellt aus die gesetzliche Regelung ohnehin ist.
    Schlimmstenfalls werden alle Verzichtserklärungen für unwirksam, und alle Zahlungsverpflichtungen für wirksam befunden.