Darf Jugendamt Vater informieren?

  • Hi, ich streite mich seit 2011 mithilfe des Jugendamtes erfolglos darum, das mein Ex- mann sich um unsere 11 jährigen Mädchen kümmert. 10/17 habe ich dann das alleinige Sorgerecht erstritten und auch zugesprochen bekommen. Da solche Situationen an meinen Mädels nicht ungeschadet vorüber gehen habe ich im Juni /16 bereits eine Familienhelferin beantragt und auch bekommen. Nun haben wir ( Jugendamt, Familienhilfe, meine Mädels und ich) gemeinsam und einvernehmlich entschieden, dass wir diese Hilfe nicht mehr benötigen. Nun meldete sich der Kindesvater und möchte wissen wieso wir diese Hilfe nun nicht mehr benötigen.


    Nun meine Frage: Darf saß Jugendamt ohne mein Wissen den Kindesvater einfach so, ohne mein Wissen den Vater diese Entscheidungen mitteilen?

  • Hallo,


    Auskünfte an den nichtsorgeberechtigten darf dass JA nicht geben.


    Ich denke aber der Vater hat weiterhin das Recht auf Umgang mit den Kindern? da wird er


    von euren Entscheidungen erfahren.


    edy

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  • Hi,


    das kann man so pauschal nicht sagen. Fakt ist, dass auch der nicht sorgeberechtige Vater einen Anspruch auf Auskünfte über die Entwicklung/das Wohlergehen seiner Kinder hat. Man könnte sich jetzt darüber streiten, ob das zwingend über die Mutter laufen muss oder aber auch über das Jugendamt laufen kann. Da das Jugendamt jetzt ohnehin raus ist, lass sie doch diese Info geben. Wo ist das Problem?


    Herzlichst


    TK