hallo,
sie hatte für 3 Kinder jeweils UVG Leistungen beantragt.
3 Einzelanträge
Die Anträge wurden mit einem Bescheid abgelehnt. (Begründung mangelne Mitwirkung,Umgangszeiten wurden nicht mitgeteilt.)
Also Widerspruch , die Umgangszeiten nochmal mitgeteilt und auf die vorherige Mitteilung verwiesen.
Dann kam der Widerspruchsbescheid. Auch hier nur ein Bescheid für 3 Kinder. (Also keine 3 Einzelbescheide)
Abgelehnt.
Die Umgangszeiten wären nicht schlüssig da in den Zeiten in dennen die Kinder beim Vater gewesen sein sollen keine Ferien gewesen sein sollen.(Absolute Sprachlosigkeit)
Also muß geklagt werden.
Was mich wundert ist, das es für jedes Kind keinen Einzelbescheid gibt.
Denn nun sind ja jeweils die Kinder, vertrten durch ihren sorgeberechtigten Elternteil berechtigt gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist entweder die Mutter berechtigt im eigenen Namen zu klagen, oder die Kinder selbst (minderjährig) vertreten durch ihre Mutter.
So können die Kinder selbst als Kläger die PKH Anträge stellen.
Was mich wirklich wundert ist der umstand das es keine Einzelbescheide gibt, die Kinder hatten vor fast 8 Jahren schon einmal UVG Leistungen bezogen, und da hat immer jedes Kind einen einzelnen Bescheid bekommen. (Bewilligungsbescheid/Änderungsbescheid/Versagungs-oder Aufhebungsbescheid)
Kann mir da jemand weiterhelfen?