Einen schönen guten Tag,
zuerst möchte ich mich für die tollen
Beiträge in diesem Forum bedanken und hoffe, dass auch ich auf gute
Ratschläge hoffen kann.
Vor vier Jahren bekam ich einen Brief von
einem SHT. In diesem Stand, dass ich Unterhaltspflichtiger für meinen
leiblichen Vater bin, welchen ich nicht kenne und der nie für mich da
war. Er bekommt Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung nach
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB Xll).
Da ich mich zu diesem
Zeitpunkt noch in Berufsausbildung befand, war ich noch nicht
leistungsfähig. Als ich damals meine finanzielle Lage schriftlich
mitteilte, habe ich im selben Schreiben meine noch nie vorhandenen
Beziehungen zu meinem Erzeuger erläutert und sogar vier Zeugenaussagen
von meiner Verwandtschaft beigelegt. Man sagte mir telefonisch, dass
dieser Fall beim SHT in der Rechtsabteilung bearbeitet wird.
Nun,
vier Jahre Später kam ein neues Schreiben, in dem ich meine finanzielle
Lage wieder offenlegen muss. Hier hab ich beim SHT angerufen und zu
aller erst eine Fristverlängerung bis Ende August vereinbart.
Ein Beratungstermin bei einem Anwalt hat mich doch sehr enttäuscht.
Dieser
sagte ohne meinen Einzelfall konkret zu erfragen, dass ich in jedem
Fall zahlen muss, jedoch kann man die Zahlung relativ lange auf null
halten ohne zu wissen was ich verdiene und welche Ausgaben ich habe… Ich
habe mich nicht sehr wohl bei diesem Anwalt gefühlt. Auch sagte man
mir, dass ich so gut wie keine Chancen habe da heil rauszukommen. Das
kann ich wirklich nicht glauben.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich
vieles geltend machen kann, was mich monatlich belastet, wie zB.
Lebensstandards wie der jährliche Urlaub, Hobbys und anderweitige
Verpflichtungen bezüglich Kredite. Jedoch habe ich keine monatlichen
Kreditverpflichtungen, da ich nur das kaufe, was ich mir auch wirklich
leisten kann.
Vor vier Jahren hatte ich auch keinen großen
Lebensstandard, da ich ja noch in Berufsausbildung war und Miete,
Lebensmittel usw. zahlen musste.
Das einzige waren viele Ausflüge mit dem Auto, was ich ja nicht nachweisen kann.
Auch
wollte ich mir irgendwann eine Immobile zur Altersvorsorge kaufen,
jedoch wird diese bei einem Ratenkauf nicht mehr angerechnet, da all
diese Verpflichtungen nach dem Schreiben vom SHT nicht mehr angerechnet
werden würden. Das Problem ist wirklich, dass ich erst 24 Jahre alt bin
und damals erst 20. Wie soll ich damals in Ausbildung nachweisen, dass
ich mir eine Immobilie kaufen wollte?!
Laut meinen Berechnungen
muss ich aktuell 90€ monatlich zahlen und nach meiner Gehaltserhöhung,
welche bald durch mein beendetes Studium kommt zahle ich fast 280€
monatlich, da ich dann ungefähr 2660€ netto verdiene.
Mein leiblicher
Vater hat bis zu meinem 3. Lebensjahr unregelmäßig Unterhalt gezahlt
und war recht Arbeitsscheu. Er wurde Arbeitslos und das Jugendamt hat
für ihn weitergezahlt. Ein Kontakt besteht seit dem 3. Lebensjahr nicht
mehr. Er hat sich nie bei mir gemeldet. Zu keinem Lebensabschnitt. Auch
hatte er keine psychische Beeinträchtigung und war zu diesem Zeitpunkt
gesund.
Dies sollte eine schwere Verfehlung der Naturellen
Unterhalt-/Fürsorgepflicht bedeuten. Der Anwalt wollte davon nur wenig
wissen. Eventuell weil dieser Fall recht aufwendig ist und er nach dem
Streitwert bezahlt wird, welcher aktuell noch recht gering ist (90€ x 12
mon.= 1080€).
Nun weiß ich nicht was ich machen soll. Ich kann
das doch nicht auf mich beruhen lassen, oder? Wenn sich dieser Mensch
doch nur um mich gekümmert hätte, dann wäre ich der letzte der nichts
zahlen würde, jedoch nicht unter diesen Umständen. Der SHT wollte davon
nichts wissen und der Anwalt gibt mir kaum Chancen. Ich hatte eine
schrägliche Kindheit und dieser Mensch hat mir diese nicht gerade
erleichtert...
Auch wollte ich nächstes Jahr heiraten. Da hier
der Familienselbstbehalt nur bei 3240€ liegt und wir weitaus mehr
zusammen verdienen, würde diese Hochzeit nur finanzielle Nachteile
bringen. Deshalb haben wir die Planung erstmal auf Eis gelegt…
Ich bin echt verzweifelt und hoffe auf gute Ratschläge.
Vielen Dank und liebe Grüße
Wissbegierig24