Unterhalt Schwiegermutter

  • Hallo,
    ich bin seit 2013 voll Erwerbsgemindert. Seit 2015 legen wir (Frau und ich) jeden Monat 400 priv. Altersvorsorge zur Seite. Ich bin jetzt 60 Jahre alt. Meine Frau verdient ca. 2000 Euro netto. Meine Rente beträgt 1600 Euro.
    Da man ja nur 5% altersvorsorge sparen darf würde der Betrag nicht anerkannt, sondern nur ca. 180 Euro.
    Mein Verdienst vor Rente betrug jedoch ca 4500 Euro. Wer weiß welches Einkommen bei Erwebsminderung zum tragen kommt?


    Das jetzige oder das im Erwerbsleben?


    Eine Quelle wo dies geschrieben steht wäre toll.


    Mir ist das ganz wichtig, da wir sonst Unterhalt zahlen werden müssen.
    Vielen Dank für jede Antwort.


    Der Blaue Klaus (kein Alkohol im Spiel)

  • Hallo Blauerklaus,


    willkommen im Forum.


    Da man ja nur 5% altersvorsorge sparen darf würde der Betrag nicht anerkannt, sondern nur ca. 180 Euro.


    Wie kommst du auf 180 EUR?


    Woraus schließt du, dass ihr sonst Unterhalt zahlen müsstet?


    Bruttoverdienst deiner Frau?
    Es geht um deine Schwiegermutter. Richtig?


    Gruß
    awi

  • Hallo AWI,
    sorry ein Fehler. Meine Frau 2000 Euro Brutto,
    ich selbst 1600 Euro Brutto, sind zusammen 3600 Euro. Davon 5% sind 180 Euro monatlich für die Altersvorsorge.
    Wir haben alles zusammen veranlagt. Auch Eigentum.
    würde mein damaliges Einkommen berücksichtigt (4500Euro) ergäben sich zusammen 325 Euro! (100+225)
    Richtig oder?


    Über die Einkommensgrenze gelangen wir unter Umständen dank Wohnvorteil !
    Vielen Dank


    Blauer Klaus ( aus Neuss)

  • Wenn die Frau uhp ist, dann müssten bei ihr 5% des Brutto = 100 EUR anerkannt werden.
    Für das nicht pflichtige Schwiegerkind können die 5% nicht gelten.


    Das Schwiegerkind kann mehr sparen.
    Das ist bereits höchstrichterlich geklärt.
    Ich würde dann ganz einfach fordern, dass mindestens 10% - 15% anzuerkennen sind und zwar vom vorherigen Brutto.
    Das SA wird wahrscheinlich nicht einverstanden sein aber ich sehe gute Chancen, dass das bei Gericht durch gehen würde.


    Es käme dann auf die schlüssige Argumentation an.


    Wie ist der Stand der Dinge?
    Ist die RWA schon eingegangen oder erwartet man das in naher Zukunft?


    Wie hoch schätzt du denn den Wohnvorteil ein?
    Wie ermittelt?

  • Hallo,
    danke für die schnelle und offensichtlich kompetente Antwort.
    Nein wir befinden uns ganz am Anfang. Der erste Fragebogen kam uns gerade ins Haus geflattert.
    Den Wohnwert habe ich folgendermasen ermittelt.
    Ich bewohne ein 2 Familienhaus mit 220 qm bei dem ich zu 50% Eigentümer bin. (alles bezahlt leider keine Kredite mehr)
    Den Wohnwert habe ich ermittelt in dem ich den Mietspiegel Neuss mit 7.50 Euro mal 90qm (durchschnittliche Wohnungsgröße für 2 Personen) multpliziert habe.
    Somit einen Wohnvorteil von 675 Euro. Gerechnet habe ich mit 700 Euro.
    Was mir nicht klar ist, ist auf dem Formular des SA wird nach Grundsteuer und Hausversicherung gefragt. Kommen diese Ausgaben denn auch noch zum Abzug? (für das bereinigte Einkommen)
    Nochmals vielen Dank im Vorraus
    Blauer Klaus (Der von Vim Toelke)

  • Hallo blauer Klaus,


    Noch mal meine Frage: Es geht um deine Schwiegermutter. Richtig?


    Der Wohnvorteil ist nach wie vor die am wenigsten vorhersagbare Größe.
    Mit dem normalen Mietspiegel muss man nicht einverstanden sein, wenn er zu ungünstigen Werten führt.
    Einfach mal in der Nachbarschaft nachfragen, was für ein vergleichbares Objekt gezahlt werden muss.


    Hier ist ein recht guter Artikel über den Wohnwert.


    https://www.iww.de/sr/elternun…nd-elternunterhalt-f91748


    Auflisten würde ich alle Ausgaben.


    Das Formular muss man nicht benutzen.


    Eine Auskunft ist dann richtig gegeben, wenn sie vollständig und systematisch geordnet ist, z.B.


    Wie sind eure Nettoeinkommen?