Hallo,
mein Ehemann zahlt für seine 2 Söhne aus erster Ehe Unterhalt.
Nun haben wir gemeinsam eine Tochter bekommen im November 2017 und nun stellte sich kürzlich heraus dass diese leider an Taubheit grenzend schwerhörig ist. Da dies ja eine Behinderung ist und wir somit selbstverständlich Mehraufwendungen haben (enorme Fahrtwege wegen Therapien, Operationen, Reha usw) frage ich mich natürlich ob man sowas nicht in Abzug bringen kann?
Kann mich jemand aufklären?
Sonnige Grüße
Svenja