Unterhalt und abzugsfähige Belastungen

  • Hallo,


    mein Ehemann zahlt für seine 2 Söhne aus erster Ehe Unterhalt.


    Nun haben wir gemeinsam eine Tochter bekommen im November 2017 und nun stellte sich kürzlich heraus dass diese leider an Taubheit grenzend schwerhörig ist. Da dies ja eine Behinderung ist und wir somit selbstverständlich Mehraufwendungen haben (enorme Fahrtwege wegen Therapien, Operationen, Reha usw) frage ich mich natürlich ob man sowas nicht in Abzug bringen kann?


    Kann mich jemand aufklären?


    Sonnige Grüße
    Svenja

  • Hi Phoebe,


    so ein Schicksal ist ja immer sehr traurig. Aber, man kann ja heute gerade bei Hörschäden sehr viel richten. Viel Erfolg, das wünsche ich euch von ganzem Herzen. Ich hab selbst ein autistisches Kind, bei welchem man früher erklärte, Sonderschule, allenfalls Behindertenwerkstatt. Er ist heute als Wissenschaftler international gefragt. Das zum Mut machen!


    So, nun zu deiner Frage. Der erts Schritt ist, genau mit der Krankenkasse abklären, was von denen übernommen wird. Mir hat man teilweise Taxifahrten finanziert, vieles andere mehr, auf das ich gar nicht gekommen wäre. Das bitte schriftlich geben lassen. Zusätzlich prüfen, ob das Kind einen Pflegegrad zugesprochen bekommt. Vielleicht jetzt noch nicht, aber theoretisch ist das natürlich altersunabhängig. Und wenn das alles bekannt ist, dann kann man Zusatzkosten, die entstehen, als Mehrbelastung geltend machen. Inwieweit die Mehrkosten anerkannt werden, das ist eine andere Frage. Aber, ich würde in so Fällen immer nach dem Ausschlußverfahren vorgehen (der zahlt nicht, der zahlt nicht, wir müssen ...) Und es kann natürlich sein, dass die Mehrkosten, die ja schwankend sind, eben nur jeweils für ein Jahr anerkannt werden und ständig neu gerechnet werden muss.


    Herzlichst


    TK