Hallo,
ich habe eine weitere Unklarheit,dessen Antwort ich nirgends finden kann.
Bei der Bereinigung des Nettoeinkommens darf ich 5% in die Altersvorsorge sparen und Abziehen. Den Betrag den ich seit Jahren schon zurücklege ist deutlich größer.
Von welchem Bruttobetrag werden die 5% gerechnet?
Von meiner jetzigen relativ geringen Erwerbsminderungsrente, oder von meinem letzten richtigen Verdienst (2013 der deutlich höher war)?
Gilt für mich als Schwiegerkind auch die 5% Grenze?
Es wäre schön einen Link der Quelle zu erhalten.
Danke
Der Blaue Klaus