Gemeinsames Sorgerecht - darf ich mit den Kindern ausziehen?

  • Hallo zusammen,


    Es liegt aktuell folgende Situation vor:


    Mein Lebensgefährte und ich sind nicht verheiratet und haben das gemeinsame Sorgerecht für beide Kinder (1 Jahr und 3 Jahre alt).
    Bei Kind 1 hatte er ein Jahr Elternzeit, da ich noch in der Ausbildung war. Ich war aber trotzdem viel zu Hause, er hat zusammen mit seinem Vater das Kind vormittags betreut und ich nachmittags/nachts, da er nebenher noch ein Fernstudium absolviert hat.
    Ich wurde erneut schwanger und war ab Januar 2017 im Beschäftigungsverbot und somit zu hause und habe Kind1 betreut. Kind 2 kam Ende Juni 2017 auf die Welt und ich bin seitdem (und noch bis Juni 2019) in Elternzeit.
    Elterngeld erhalte ich keines mehr, lediglich Kindergeld. Mein Lebensgefährte ist selbstständig und somit aktuell der Hauptverdiener.


    Im Dezember 2017 sind wir in sein Elternhaus gezogen, wo sein Vater uns eine Wohnung ausgebaut hat. Kind 1 geht hier im Ort 2x/Woche in den Kindergarten.


    Die Beziehung ist gescheitert und ich möchte ausziehen (ahnt mein Partner noch nicht). Och möchte mit den Kindern in meinen Heimatort ziehen (90 km entfernt) und würde, bis ich eine eigene Wohnung gefunden habe, bei meiner Mutter einziehen. Sie und meine Freunde würden mich bei der Kinderbetreuung unterstützen z. B. bei Krankheitsfällen. Für Kind 1 würde ich einen Kindergartenplatz organisieren und für Kind 2 einen Kitaplatz bzw. vielleicht sogar die gleiche Einrichtung in die Kind 1 gehen könnte.
    Ich bin Beamtin und sollte eigentlich im Heimatort Arbeit bekommen, die finanzielle Situation lässt es zu, dass ich halbtags (vormittags) arbeite und somit weiterhin viel Zeit für die Kinder habe.


    Kurzum zu meiner Frage:


    Da wir für beide Kinder das gemeinsame Sorgerecht haben, haben wir ja aktuell auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Darf ich überhaupt mit beiden Kindern (wahrscheinlich gegen den Willen des Vaters) 90km weit weg ziehen? Muss ich erst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und darf dann ausziehen? Wie lange darf ich zu meiner Familie in den Heimatort solange er die gleichen Rechte hat? Und wo und wie beantrage ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht?


    Freundliche Grüße und vielen Dank

  • Hallo Abcdef,


    Da ihr beide die selben Rechte habt,solltet ihr das im Voraus besprechen.


    Dann wird man sehen ob er die Kinder bei sich haben will, oder die Kinder bei dir bleiben.


    Werdet ihr euch nicht einig, kann man dass Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht


    beantragen.


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Falls wir uns nicht einig werden, wo leben dann die Kinder bis das Familiengericht eine Entscheidung getroffen hat?

  • Hallo,


    Falls wir uns nicht einig werden, wo leben dann die Kinder bis das Familiengericht eine Entscheidung getroffen hat?


    Ich denke wenn du die Kinder zunächst mitnimmst ( ca.Urlaub) spricht nichts
    dagegen. Er könnte jedoch per "Einstweiliger Verfügung/Gericht" dagegen wirken.


    edy

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  • Hi,


    letztlich haben sich bisher beide Elternteile gleichermaßen um die Kids gekümmert. Beide sind berufstätig und benötigen unterstützende Maßnahmen durch dritte Personen (Vater/Mutter). Wie da im Streitfall ein Gericht entscheidet, das können wir hier nicht voraussagen.


    Herzlichst


    TK