Hallo zusammen!
Ich stelle hier mal folgenden Fall zur Diskussion:
UH-Titel ist mit dem 18 Geburtstag ausgelaufen. Die Anfrage des UH-Pflichtigem KV nach einer Schulbescheinigung uns Bankverbindung des Kindes wurde seitens einer RA mit einer Aufforderung zur Neuberechnung beantwortet.
Noch als Detailinfo: Die RA in diesem Fall vertritt die KM, welche vom Kind in UH-Sachen bevollmächtigt wurde. Dies nur um klar zu machen wer Verzögerungen verschuldet hat.
Der Fakt, das das Kind sich in der UH-Angelegenheit gar nicht von der KM vertreten lassen kann soll hier mal unbeachtet bleiben.
Im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen wurde ein Vergleichsangebot des KV (Weiterzahlung des bisherigen UH) abgelehnt und eine Neuberechnung gefordert. Die hierzu notwendigen Gehaltsnachweise wurden vom KV vollständig bereit gestellt.
Seitens der KM wurden lediglich zwei Gehaltsabrechnungen vorgelegt. Der KV hat den Verdacht das die KM noch erhebliche weitere Einkünfte hat (KM ist wieder verheiratet, KV hab ebenso UH-Berechtigte Kinder aus erster Ehe, und einige vermietete Immobilien. Es besteht der Verdacht das zumindest ein Teil dieser Einkünfte über die KM realisiert wird - um den KU des Ehemannes entsprechend zu reduzieren).
Seit dieser Forderung ist nun seit mehreren Monaten Funkstille.
Nun die Frage: Kann in diesem Fall die KM die UH-Berechnung beliebig verzögern - und dann plötzlich nach langer Zeit (wenn potentiell ihre Einkommenssituation nach unten korrigiert wurde) den UH noch rückwirkend geltend machen - denn die Auskunftsauforderung an den KV ist ja erfolgt?
Wenn hier keine Verwirkung eintreten sollte:
Hätte der KV die Möglichkeit einzuwenden das die UH-Forderungs seitens einer RA welche die KM vertritt gar nicht möglich ist, und somit eine Inverzug-Setzung bisher nicht erfolgt ist?
Gruß
CDS