Volljährigen UH - Verwirkung bei verzögerter Zustellung der benötigten Unterlagen ?

  • Hallo zusammen!


    Ich stelle hier mal folgenden Fall zur Diskussion:


    UH-Titel ist mit dem 18 Geburtstag ausgelaufen. Die Anfrage des UH-Pflichtigem KV nach einer Schulbescheinigung uns Bankverbindung des Kindes wurde seitens einer RA mit einer Aufforderung zur Neuberechnung beantwortet.
    Noch als Detailinfo: Die RA in diesem Fall vertritt die KM, welche vom Kind in UH-Sachen bevollmächtigt wurde. Dies nur um klar zu machen wer Verzögerungen verschuldet hat.
    Der Fakt, das das Kind sich in der UH-Angelegenheit gar nicht von der KM vertreten lassen kann soll hier mal unbeachtet bleiben.


    Im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen wurde ein Vergleichsangebot des KV (Weiterzahlung des bisherigen UH) abgelehnt und eine Neuberechnung gefordert. Die hierzu notwendigen Gehaltsnachweise wurden vom KV vollständig bereit gestellt.
    Seitens der KM wurden lediglich zwei Gehaltsabrechnungen vorgelegt. Der KV hat den Verdacht das die KM noch erhebliche weitere Einkünfte hat (KM ist wieder verheiratet, KV hab ebenso UH-Berechtigte Kinder aus erster Ehe, und einige vermietete Immobilien. Es besteht der Verdacht das zumindest ein Teil dieser Einkünfte über die KM realisiert wird - um den KU des Ehemannes entsprechend zu reduzieren).
    Seit dieser Forderung ist nun seit mehreren Monaten Funkstille.


    Nun die Frage: Kann in diesem Fall die KM die UH-Berechnung beliebig verzögern - und dann plötzlich nach langer Zeit (wenn potentiell ihre Einkommenssituation nach unten korrigiert wurde) den UH noch rückwirkend geltend machen - denn die Auskunftsauforderung an den KV ist ja erfolgt?


    Wenn hier keine Verwirkung eintreten sollte:
    Hätte der KV die Möglichkeit einzuwenden das die UH-Forderungs seitens einer RA welche die KM vertritt gar nicht möglich ist, und somit eine Inverzug-Setzung bisher nicht erfolgt ist?


    Gruß


    CDS

  • Hi,


    wir bewegen uns hier im Bereich der Spekulation, meine Aussage ist daher mit Vorsicht zu genießen, macht aber Sinn. Das mit Verwirkung ist so eine Sache, da sind die Anforderungen doch sehr hoch. Auf dieses dünne Eis würde ich mich nicht begeben. Aber, man könnte natürlich eine neue Rechnung aufmachen: das Kindergeld voll abziehen, aus den zwei Gehaltsabrechnungen ein großzügiges Jahresgehalt berechnen, dieses bereinigen, eure Gehälter addieren, dann das Ganze quoteln, wobei der Beitrag des Vaters nach oben gedeckelt ist, es wird auf keinen Fall teuer als bisher. Schau mal in die Anmerkungen der Düsseldorfer Tabelle. Da steht das drinne.


    Das wäre für mich der sichertste Weg, dann gibt es auf keinen Fall Überraschungen. Preiswerter als bisher wird es also auf jeden Fall. Nachzahlungen bei geringem Gehalt der Mutter, da tu ich mich wegen der fehlenden Mitwirkung schwer. Ich sehe da im Augenblick einfach keinen Verzug auf der Seite des Vaters.


    Sinn macht das Verhalten des Sohnes bzw. seiner Anwältin nur (deshalb Spekulation), wenn durch die Neuberechnung und Quotelung eben eine weitere Reduzierung der Unterhaltszahlungen des Vaters im Raum steht.


    Völlig unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Next irgendwelche Beträge über das Konto der Mutter abwickelt. Konzentriert euch auf das, was relevant ist, und das sind die Einkommen beider Elternteile.


    Herzlichst


    TK