Hallo an Alle,
Ich habe mal eine rein Hypothetische Frage. Ich habe jetzt einen Rechtsstreit wegen Forderung von Nachehelichen Unterhaltes auf der Basis der Erwerbsminderung meiner Exfrau hinter mir. Ergebnis war, sie konnte es 1. nicht mit Gutachten belegen und hatte 2. ein höheres bereinigtes Einkommen als ich. Das kurz zur Vorgeschichte.
Jetzt ist meine Exfrau zu einer Rehamaßnahme aufgrund ihrer Erkrankung und hat etwas von sich gegeben was klang das eine nächste Forderung kommen wird.
Jetzt die Frage, wenn die Rehamaßnahme, welche von der Deutschen Rentenversicherung sein wird, ihr eine Erwerbsminderung bescheinigt, kommt dann nicht eher einer Erwerbsminderungsrente in Betracht als Nachehelicher Unterhalt?
Gruß Vejun