Sohn 20, Bafög Antrag mit Fragezeichen

  • Hallo,


    Mein Unehelicher 20 jähriger Sohn lebt schon immer bei seiner Mutter. Nun hat er vor eine Medien-Schule zu besuchen und auszuziehen. Dazu möchte er Bafög beantragen. Das mit den 735 € Grundbedarf wo Bafög , Kindergeld etc. abgerechnet werden und das der Restbetrag beide Eltern aufbringen müssen, hab ich verstanden.


    Das Letzte Telefonat mit meinem Sohn lief nicht gut. Er konnte oder wollte mir nicht sagen wie die Schule heißt, ob die Schule privat oder öffentlich/staatlich ist, wann er ausziehen möchte, wieviel Kindergeld er bekommt u.s.w. Er lässt Seine Mutter alles regeln. Eigentlich weiß ich keinerlei Eckdaten um einschätzen zu können wie der weitere Vorgang ist.


    Als ich der Mutter gegenüber erwähnte, dass der Junge alt genug sei sich seine Ansprüche selbst geltend machen zu können, sagte sie, sie sendet mir den Bafög-Antrag zu und dann würde sich ja herausstellen was ich zu zahlen habe.


    Naja, aber ohne zu wissen ob und wann er auszieht, ob die Schule vielleicht sogar privat ist etc., bin ich doch nicht verpflichtet bei vorenthaltenen Infos den Sohn betreffend, den Antrag einfach so auszufüllen den die Mutter mir kommentarlos zusendete? Oder?


    Und wenn ich das tue, könnten mir Nachteile entstehen ohne konkrete Einzelheiten zu kennen.


    Hat jemand Tipps für weiter Vorgehensweisen?


    Vielen Dank und beste Grüße

  • Hallo


    Ein Unterhaltstitel zu minderjährigen Zeiten hat bestanden und ist erfüllt worden.


    Ist es blöd gefragt, ob ein anderer Titel gemeint ist?


    Gruß

  • Tja TK,


    Wäre ich nicht Ahnungslos würde ich nicht hier meine Fragen stellen und es ist in Ordnung und mir aus anderen Foren ( zu ganz anderen Themen) bekannt, dass wenn jemand seine Erfahrungen schon gemacht hat, den Neuling gerne etwas merkwürdig da stehen lässt.


    Es ist sehr nett von Dir mir zu antworten, aber das was Du mir bis jetzt sagtest hättest Du weniger Kryptisch und mit einem kurzen Kommentar antworten können.
    Z.B : "Schau nach dem Status des Titels, lies ihn gegebenenfalls durch und dann schauen wir ob Dir geholfen werden kann"


    Wenn Du mir jetzt nicht mehr weiterhelfen möchtest ist das auch in Ordnung,


    Beste Grüße....

  • Hallo Harry,


    den Antrag fürs BAFöG kannst du ohne Probleme ausfüllen.


    Wichtig ist für dich nur die Höhe des BAFöG. ( lass dir das nachweisen).


    Dann Nachweis ob Sohn in eigener Wohnung wohnt ( Mietvertrag usw).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • ...und ob der Titel über die Volljährigkeit hinaus geht. Sorry Harry, ich war eigentlich nicht davon ausgegangen, dass ich in meine Antwort auch noch reinschreiben muss, dass der Informationsträger (Blatt Papier) auch zu lesen ist und nicht nur anzugucken.


    Herzlichst


    TK