Soll ich weiterhin 400 Euro monatlich bezahlen ?

  • Guten Morgen,


    seit ca. 5 Jahren sind meine Ex Freundin und ich getrennt. Wir haben zwei Mädchen (15 und 17 Jahre). Ich zahle je Kind monatlich 200 Euro Unterhalt. Das haben meine Ex Freundin und ich so ausgemacht.


    Jedoch frage ich mich, ob es nicht für mich und natürlich auch für die Kinder nicht besser ist, wenn ich meinen Verdienst beim Jugendamt offen auf den Tisch lege. ich glaube dann hätten alle mehr.


    Ich bin selbstständig. Bescheid 2015: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 13.000 Euro (9.282 Euro zu versteuerndes Einkommen).
    Bescheid 2016: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 12.200 Euro (8.275 Euro zu versteuerndes Einkommen).
    Bescheid für 2017 wird so ähnlich wie 2016 sein.



    Ich denke ich müsste anhand meines Verdienst nichts bezahlen.


    Ersparnisse habe ich keine.


    Meine Wohnverhältnisse: Eigenes Haus (wert ca. 80.000 Euro), noch ca. 13.000 Euro bei der Bank offen (monatliche Rate 233 Euro).
    Ich wohne seit drei Jahren mit meiner neuen Freundin zusammen. Sie arbeitet im öffentlichen Dienst.


    Kann ich anhand meiner Zahlen zum Jugendamt gehen und sagen: Ich kann nicht mehr den Unterhalt meiner Kinder bezahlen und das Jugendamt übernimmt die Zahlungen für die Kinder ?


    Oder sagt das Jugendamt eher: "Sie haben bis jetzt monatlich 200 Euro je Kind bezahlt, machen Sie das mal weiter".


    Und wann würde das Jugendamt etwas von mir zurückfordern ?



    Ich würde mich über einige Antworten freuen.
    Danke

  • Hallo,


    Ja das Jugendamt könnte einen besserbezahlten Job fordern.


    Du zahlst nicht mal den Mindestunterhalt.


    edy

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  • Naja, die Frage war ja eher: "Müsste" ich überhaupt was zahlen oder springt das Jugendamt ein ? Wenn man sich meinen Verdienst anguckt, dann kann / muss ich doch eigentlich gar nix zahlen , oder ?

  • Hallo,


    Wenn du nachweisen kannst dass du auf keinen Fall mehr Geld verdienen kannst,


    dann muss du nichts zahlen. ( Mehrarbeitsstunden,Zweitjob, anderer Job)


    edy

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  • Ok, das ist alles nicht so zu pauschalisieren...wie es aussieht. Aber kann schon sein, dass die mich auf einen anderen Job verweisen bzw. sagen ich solle mir einen anderen Job suchen.


    Ich denke ich lasse es so wie es ist und Feierabend.

  • Hallo,


    Das Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse) wird zahlen.


    Wenn man dich aber auffordert z.B. einen anderen Job zu suchen usw. kann es sein


    dass du den vom JA gezahlten UVG zurückzahlen musst.


    Man sollte hier das "Risiko" abwägen.


    edy

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  • Ist bei uns halt so, das meine Freundin die Vollzeitarbeiterin / Hauptverdienerin ist und ich der "Hausmann" mit einem TZ Verdienst. Und ich mich so um haushalt, essen, Garten kümmern kann. Ist ja in anderen Haushalten auch so, nur halt mit vertauschten Rollen. Kann unter diesen Umständen , dass ich die Hausarbeit mache, das Jugendamt auch einen anderen job von mir fordern ?

  • Hallo Hans,


    sei mal nicht so naiv.


    Es gibt Haushalte bei denen beide Partner mit Kindern ,Vollzeit arbeiten.


    edy

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  • bzw... eine Frage habe ich noch mal: Wenn meine jetzige Freundin und ich heiraten, zählt ihr Verdienst dann mit für eine Anrechnung des Unterhaltsgeldes ?