Hallo, kurz zum Sachverhalt:
In den Jahren 2007 bis 2014 hatte ich Einkommen > 100tsd € / Jahr aus einer Handwerks GbR Beteiligung (50%) und negative Einkommen in Höhe von 5tsd€ aus Vermietung und Verpachtung (Ebenfalls eine GbR- Beteiligung, eine Bauherrengemeinschaft).
Ab 2015 ist ein großer Auftraggeber weg gefallen, 2015 war das Ergebnis noch bei 40tsd€ (20tsd € Brutto Einkommen, 50%) und in den Jahren 2016 und 2017 war das Ergebnis negativ.
2015 habe ich ein großes Bauprojekt gestartet und dafür einmal 1.1mio und nochmal 0,5mio € aufgenommen, diesen Kredit habe ich nun bis zum Juni 2018 durch Verkäufe von Wohnungen komplett getilgt weil die Bank die aufrechterhaltung des Kredites abgelehnt hatte. Für meine 2 verbliebenen Eigentumswohnungen (ohne Belastung) habe ich nun eine Sicherungshypothek in Höhe von 500tsd€ für die Bauherrrengemeinschaft eintragen lassen.
Dies geschah vor dem Hintergrund dass bei einem Ableben meinerseits die die Bauherrengemeinschaft (also meine Eltern) Zugriff auf die Wohnungen haben und der Erbteil meiner Kinder somit "wertlos" ist.
Innerhalb der Bauherren GbR gibt es eine Vereinbarung dass die Mieteinnahmen der Wohnungen an die Gbr abgetreten sind, ebenso eine Vereinbarung dass bei meinem Ableben mein Anteil an der Bauherren-GbR an meine Schwester fällt.
Im Jahre 2015 hat der Anwalt meiner Ex die Auskunft verlangt und Klage beim Gericht eingereicht, dieser Auskunft bin ich nachgekommen und habe seitdem nichts mehr von dem Verfahren gehört.
2016 forderte mich das Jugendamt auf Auskunft zu erteilen, durch Hinweis dass ein Verfahren anhängig sei wurde dieses Auskunftsgebehren zurück genommen.
2018 im Januar meldete sich das Jobcenter und erklärte dass meine Kinder Leistungen beziehen (2,80€ und 4,85€ ???) und ich möge Auskunft erteilen.
Bin dann hin gefahren und habe 26 Leitz Ordner für die geforderte Auskunft vorgelegt worauf mich das Jobecenter wieder nach Hause geschickt hat und ich nichts mehr von denen gehört hatte.
Seit Januar 2018 bin ich nicht mehr in der Lage den Kindesunterhalt zu bezahlen weil aufgrund der Rückführung des Kredites über 1,6mio€ eine Steuerlast angefallen ist die seit Januar 2018 regelmäßig gepfändet wird.
Ein P- Konto kann ich nicht eröffnen weil eine GbR keinen Pfändungsfreibetrag hat. Einnahmen von der Gbr auf ein mögliches P-Konto zu überweisen geht also auch nicht.
Jugendamt habe ich darüber sofort informiert.
Das restliche Vermögen der Familie befindet sich in einer Stiftung.
Jetzt im Juli hat sich nun das Jugendamt gemeldet und wollte wieder Unterlagen zur Berechnung (JA zahlt wohl seit Januar UHV)
Dort habe ich nun die Unterlagen eingereicht, scheinbar ist die Mitarbeiterin dort ebenfalls hoffnungslos überfordert.
3 Punkte sind dort "Strittig"...
Die Mitarbeiterin ist der Meinung dass "mein" KFZ als "fiktives" Einkommen zu rechnen ist.
Mein Standpunkt ist folgender: In einer Gbr wird der privat zu versteuernde Wert innerhalb der GbR berechnet und nicht in der Steuer der einzelnen Gesellschafter. Dies aufgrund der Tatsache dass ein Fahrzeug in einer Gbr nicht einem Gesellschafter zugeordnet werden kann, Nutzen hat immer die Gesellschaft selbst.
Die "Mieteinnahmen" der beiden Wohnungen bei denen ich als Eigentümer eingetragen bin ordnet die Mitarbeiterin meinen Einkünften zu obwohl diese nachweislich an die Bauherren GbR gehen und dort mit negativen Einkünften verrechnet wird.
Mein Standpunkt hierzu ist folgender: Die Mieteinnahmen von 21300€/Anno werden an die Bauherren Gbr abgeführt, meine Einkünfte daraus betragen 21300€/Anno + Negative Mieteinnahmen der Gbr in Höhe von 20000 tsd€ macht 1300€ und davon 25% Anteil an der Gesellschaft macht in der Summe 325€ Einkommen/Anno aus Vermietung und Verpachtung...
Dem will die Sachbearbeiterin nicht folgen....
Der Tilgung des Kreditbetrages in Höhe von 1,6mio innerhalb von 3 Jahren "akzeptiert" die Sachbearbeiterin nicht, sie will fiktive Einkünfte zugrunde legen, einen derartigen Fall "hatte sie noch nie...".
Mein Standpunkt hierzu: Die Rückzahlung wurde von der kreditgebenden Bank gefordert, die Verkäufe der Wohnungen sind direkt mit dem Kredit verrechnet worden, ich habe nachweislich keine Beträge daraus erhalten.
Was meint ihr, einen "Titel" werde ich nicht unterschreiben solange das Verfahren noch anhängig ist, oder ?
Wie verhält es sich mit dem KFZ ? Ich selbst hatte noch nie ein Auto... Kann das JA in dem Fall einen geldwerten Vorteil ansetzen?
lg Thomas