Hausverkauf....wie viel bekommt der Ex?

  • Hallihallo,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen. In der Vergangenheit war das zumindest schon der Fall :)


    Kurze Schilderung:


    Hauskauf 3 Monate vor Heirat 2008
    kein Eigenkapital
    Kredithöhe 160.000 Euro


    Trennung und Auszug vom Ex 2015
    Scheidung 01/2018


    Da wir leider eine Festzinsbindung hatten war die Kredithöhe bei Auszug meines Ex-Mannes noch 135.000 Euro


    Ich bin mit Kindern im Haus geblieben.
    Im Grundbuch stehen wir 50/50 und im Darlehensvertrag stehen wir auch noch beide. Die Anschlussfinanzierung hat er dieses Jahr noch mitunterschrieben da ich in der Ausbildung bin und die Bank ihn nicht aus dem Vertrag entlassen wollte.


    Seit seinem Auszug zahle ich die Raten für das Haus und die Nebenkosten komplett alleine. Er zahlt lediglich Kindesunterhalt.


    Da ich jetzt die Anschlussfinanzierung mit weit niedrigeren Zinsen aushandeln konnte wird auch mehr getilgt.


    Mein Ex-Mann sagte er verzichtet auf seinen Anteil, lässt sich im Grundbuch aber erst streichen wenn er aus dem Darlehensvertrag raus ist.
    Verstehe ich und finde ich auch vernünftig.


    Nun haben sich in den letzten beiden Jahren leider Streitereien entwickelt die aber hier nichts zur Sache tun.


    Wenn ich aber nun das Haus in 5 Jahren verkaufen würde? Was steht ihm dann zu?? Sollte er doch ausgezahlt werden wollen?
    Bis zu seinem Auszug waren ja nur ca. 30.000 Euro getilgt.
    Er profitiert doch nicht von meinen Zahlungen und damit vom Gewinn den ich eventuell mit dem Haus mache?


    Kann mir das bitte einer so erklären, dass ich Doofi das auch verstehe?


    Vielen lieben dank :)


    PocketCoffee

  • Hallo,


    Er könnte von dir für seinen Anteil des Hauses Nutzungsentschädigung verlangen ( Mietzins).


    Tut er aber nicht, dafür übernimmst du alleine die Kredittilgung. Hier müsste man rechnen was für


    dich vorteilhafter wäre.


    So lange er zu 50:50 im Grundbuch steht,gehört ihm die Hälfte des Hauses.


    edy

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  • Hallo edy,


    danke für deine Antwort.


    Ich brauche jetzt eigentlich nicht rechnen was vorteilhafter wäre. Ich komme ja so im Moment gut zurecht.
    Wenn ich seine Aussage, dass er auf seinen Anteil verzichtet beim Notar beglaubigen lasse...reicht das dann? Dann kann er sich doch nicht mehr umentscheiden oder?


    lg