Hallo liebes Forum,
bei meiner lieben Mutter steht demnächst Elternunterhalt an.
Was das Schonvermögen bei mir etc. betrifft so habe ich mich schn eingelesen.
Mein Gehalt wird zu hoch sein, sodasss ich etwas zahlen muss.
Vielleicht kann mir bei dieser Frage jemand helfen:
Meine Schwester ist nicht berufstätig (kein Einkommen) und lebt im Elternhaus das ihr seit 15 Jahren allein gehört zusammen mi ihrem Mann.
D.h. beide leben vom Einkommen des Schwagers.
Muss Sie trotzdem etwas zahlen ?
Im Grundbuch ist zudem ein Einsitzrecht auf meine Mutter eingetragen.
Wie ist das zu sehen ?
Danke für die Antwort.
Günter