Für was muss der Ehepartner aufkommen (Arbeitslosigkeit)

  • Hallo,
    Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier im richtigen Forum gelandet, da es im Falle meiner Frage nicht um eine Scheidung geht, sondern um eine intakte Ehe.


    Mir geht es hierbei um folgende Situation
    A und B sind verheiratet. Irgendwann wird A arbeitslos und findet danach keinen neuen Job, sodass irgendwann das Arbeitslosengeld 1 "aufgebraucht" ist. B ist in der kompletten Zeit weiter Erwerbstätig geblieben und bringt auch ein recht ordentliches Gehalt mit nach Hause (> 40.000 Brutto). A und B wohnen gemeinsam in einer Wohnung


    Für was muss B in dieser Situation aufkommen? Dass B hierbei für Lebensmittel, Kleidung, Miete und alles, was daheim so benötigt wird, aufkommen muss ist logisch.


    Wie sieht es denn z.B. mit den Kosten für eine Krankenversicherung aus?
    (gesetztliche Versicherung) - müsste B diese Beiträge auch übernehmen? Wie sieht es hier aus, wenn B z.B. selbst über keine Krankenkasse verfügt (z.B. weil er als Soldat über die freie Heilfürsroge abgesichert ist?


    Gibt es weitere Kosten, die in der Situation auf B zukommen würden?
    Abgesehen eben von Lebensmitteln, Kleidung, usw.


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank und liebe Grüße

  • Hallo!


    Der Ehemann ist seiner Frau gegenüber zu UH verpflichtet. Den konkreten Betrag kann man analog zum TU berechnen.
    Krankenversicherung ist nun doch kein so großes Problem. Als Ehefrau eines BW-angehörigen ist sie Beihilfeberechtigt - der Bund trägt 70% der Behandlungskosten.
    Für den Rest gibt es verhältnissmäßig günstige Zusatzversicherungen (~ 12€/Monat).