Kindesunterhalt für 18 jährige Tochter die einen 450 Euro Job hat???

  • Hallo zusammen,
    brauche mal eure Hilfe
    Bin seit ein paar Jahren geschieden und habe zwei Kinder 17 und 18 Jahre
    Habe mich mit meiner Exfrau geeinigt das ich für beide 600 Euro Kindesunterhalt zahle, da ich auch erstens wegen meines Verdienst nicht mehr zahlen kann und zweitens meine Exfrau dafür das Haus, den Hausstand, das Auto usw. bekommen hat.
    Zu meinen Kindern und meiner Ex habe ich kaum Kontakt. Jetzt weiss ich das meine 18 Jährige Tochter ( die im Herbst ein Duales Studium anfängt) seit Dezember letzten Jahres ( wo sie auch 18 wurde) einen 450 Euro Job in einer Kneipe hat, wo sie auch mehrmals in der Woche arbeitet. Also an 450 Euro wird sie schon kommen, sooft wie sie dort ist.
    Jetzt meine Frage : Was soll ich machen ? Habe meine Tochter schon angeschrieben, aber sie sagte sie wüsste nicht genau was sie verdiene, bekäme das Geld Abends nach Feierabend in der Kneipe in Bar vom Wirt .
    Soll ich mal zum Jugendamt gehen oder zum Anwalt? Darf sie denn einen 450 Euro Job machen, weil ich vielleicht nicht den vollen Unterhalt zahle? Aber eigentlich ist meine Ex frau ja auch mit Unterhaltspflichtig. Und wie geht es dann ab Herbst weiter, wenn sie ein Duales Studium anfängt, dann verdient sie ja auch. Mein Sohn wird Anfang nächsten Jahres auch schon 18.
    Alles ein bischen kompliziert bei mir
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen


    Liebe Grüße Hans Peter

  • Hi,


    zunächst zur Tochter. Davon ausgehend, dass die Tochter bis jetzt zur Schule ging, dürfte der Verdienst überobligatorisch sein, kommt also nicht zur Anrechnung. Wenn sie anfängt zu studieren, dann muss neu gerechnet werden. Einmal kommt ab Volljährigkeit das Kindergeld voll zur Anrechnung, nicht nur hälftig, zum anderen sind beide Elternteile unterhaltstechnisch verpflichtet. Auch ist der Verdienst der Tochter abzüglich der erforderlichen Aufwände in Anrechnung zu bringen.


    Eigentlich gelten diese Ausführungen auch für den Sohn. Ich sehe bei euch das Problem, dass ihr euch geeinigt habt, ohne mal zu rechnen. Das ging natürlich nur bis zur Volljährigkeit der Kids. Deshalb kann hier die allgemeine Regel, dass bei Volljährigkeit jedenfalls nicht mehr gezahlt werden kann als vorher, nicht zur Anwendung kommen.


    Die Eltern bereinigen also ihre Einkommen, addieren sie, ermitteln so den Bedarf des volljährigen Kindes, ziehen das Kindergeld ab, quoteln den Rest nach Einkommenshöhe.


    Herzlichst


    TK

  • Meine Tochter sollte eigentlich am 1.10 ihr Duales Studium anfangen, jetzt schrieb sie mir das sie noch kein Praxisunternehmen gefunden hat. Was ist wenn sie in den 3 Wochen die bis dahin bleiben keins findet. Kann sie dann überhaupt das Duale Studium beginnen? Und wie sieht es aus, falls sie wie bisher weiterhin nur auf 450 Euro weiterjobbt?
    Bisher war dieser 450 Euro Job ja überobligatorisch, aber was ist wenn sie ihr Studium nicht anfängt?


    LG Hans Peter

  • Hallo,


    Wenn eine "Wartezeit" länger als 4-5 Monate dauert, dürfte ihr kein Unterhalt mehr zustehen.


    Man wird auch schauen wie intensiv die Bemühungen der Ausbildungssuche waren.


    Erst bei Beginn der Ausbildung/Studium lebt der Anspruch wieder auf.


    edy

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