Unterhalt zahlen an Sohn Ausbildung

  • Hallo zusammen,
    ich habe leider wieder Probleme mit Unterhaltszahlungen an meinen Sohn.
    Leider haben wir kein gutes Verhältnis seit 3 Jahren.
    Ich zahle seit 2 Jahren kein Unterhalt mehr, da er anscheinen arbeiten war.
    Kurz zu ihm:
    Mit 17 hat er eine Ausbildung angefangen und nach 3 Monaten wurde er rausgeschmissen. (Krank, unlustig, etc)
    Mit 18 wider eine angefangen auch da flog er raus (Krank, unlustig, etc)
    Dann nahm er sich eine Wohnung und der Kontakt brach ab. Er war anscheinend irgendwo arbeiten, denn die Wohnung hat er bis heute.
    Er ist nun 20ig und ich bekomme wieder Post. Er fängt ab 1.8. wieder eine Ausbildung an, aber hat angeblich noch keine Unterlagen.
    Ich habe nun Unterlagen wegen Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, welche ich ausfüllen muss. Angeblich auch seine Mutter.
    Mein Anwalt damals meinte, ich muss die 1. Ausbildung zahlen, und Unterhalt gilt bis 25ig. Aber da er 2 mal angefangen hat, beide abgebrochen hat,
    dann 2 Jahre gearbeitet hat und nun wieder eine Ausbildung anfängt, bin ich weiterhin zum Unterhalt verpflichtet?
    Bräuchte wirklich einen Rat... zu reden ist mit ihm leider nicht, da er auf seine Mama kommt (Lügen, etc). Schon mal wollten sie mich reinlegen, angeblich Schule
    weitermachen und ich solle Unterhalt zahlen und nach meinen Nachforschungen hatte er nichts gemacht, da habe ich damals vor 2 Jahren den Unterhalt eingestellt.
    Gab nur Theater und Ausreden.
    Also Vorbelastung durch Nicht vertrauen ist gegeben. Das Ganze tut sehr weh, aber leider ist er sehr eigen, nachdem er seine Wohnung damals bekommen
    hatte. (Halbstarker)
    Wie geht es weiter?


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Gruß

  • Hallo Nobodyno1,


    Ich denke wenn der Sohn erst zwanzig ist, steht ihm bei einer Ausbildung wieder Unterhalt zu.


    Bei eigener Wohnung beträgt der Unterhalt pauschal 735€.


    Davon wird das BAB und das volle Kindergeld abgezogen.


    Der verbleibende Rest wird auf Vater und Mutter aufgeteilt


    Mein Anwalt damals meinte, ich muss die 1. Ausbildung zahlen, und Unterhalt gilt bis 25ig. Aber da er 2 mal angefangen hat, beide abgebrochen hat,


    Die Aussage "gilt bis 25zig" ist so nicht richtig.




    edy

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