Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage. Nehmen wir man ist zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet für eine Person zu der man keinen Kontakt hat und haben will. Die Person bezieht gegenwärtig wegen Zwangsverrentung durch das Arbeitsamt Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie erreicht aber bald Ihr Regelrentenalter. Da die Kinder der Person alle unter 100000€ brutto verdienen, steht dieser Person Grundsicherung im Alter nicht nur zu, sondern Sie hat sogar eine Obliegenheitspflicht diese zu beantragen, da die Leistung vorrangig vor der Hilfe zum Lebensunterhalt ist. Da bei Grundsicherung im Alter ein Unterhaltsrückgriff auf die Kinder erst ab einem Brutto von 100000€ erfolgt wäre der Wechsel für die Kinder extrem wichtig.
Jetzt meine Frage:
Da kein Kontakt besteht und der Person völlig egal ist ob Ihre Kinder zahlen, müssen die Kinder das Amt darauf hinweisen das der Person keine Hilfe zum Lebensunterhalt mehr zusteht, sondern sie verpflichtet ist in die Grundsicherung im Alter zu gehen? Oder findet ein Automatismus von Amtswegen statt der das erledigt? (Einkünfte der Kinder kennt das Amt ja aus der Antwort der letzten Rechtswahrungsanzeige und weiss das diese unter 100000€ brutto liegen).
Da die Person sich nie gekümmert hat ist uns völlig egal ob Ihr fiktive Einkünfte angerechnet werden Sachen gesperrt werden oder sonst was uns kommt es nur darauf an ab ihrem Regelrentenalter nicht mehr zahlen zu müssen, wie es das Gesetz auch vorsieht.