Hallo Zusammen,
bin neu im Forum und möchte hier in Hinblick auf meine väterliche Sorge um meine Tochter folgende Situation zur Vermögensuafstellung in Vorbereitung der Ermittlung des Zugewinns klären. Es geht natürlich um die Klärung von Vermögenswerten um ein Eigenheim.
Situation:
- Grundstück war vor der Ehe im Alleineigentum des Ehemanns
- Es wurde ein Ehevertrag vor der Eheschließung notariell beurkundet, in dem der vollständige Zugewinn auf dem Grundstück ausgeschlossen wurde.
- Ehefrau erhält ehebedingte notariell beglaubigte Zuwendung über einen Teil des Grundstücks und wird dadurch Miteigentümer des Grundstücks – Eintrag im Grundbuch erfolgte.
- Das Grundstück wird während der Ehezeit mit einem Einfamilienhaus bebaut (erhebliche Wertsteigerung, obwohl das Grundstück im Ehevertrag vom Zugewinn ausgeschlossen ist
- Zur Finanzierung laufen Immobilienkredite mit gesamtschuldnerischer Haftung
Hier meine Fragen zur Erstellung der End- und Anfangsvermögen:
- Wird das anteilige Immobilienvermögen im Endvermögen des jeweiligen Ehepartners berücksichtigt (Ausschluss vom Zugewinn!)
- Darf das Grundstück im Anfangsvermögen des Ehemanns geführt werden? (Ausschluss vom Zugewinn!)
- Muss die ehebedingte Zuwendung als Aktivposten bei der Ehefrau in das Endvermögen aufgenommen werden? Das Grundstück ist nach wie vor vom Zugewinn ausgeschlossen.
- Dürfen die Passivposten für die Immobilienkredite entsprechend den Eigentumsanteilen in der Vermögensaufstellung berücksichtigt werden?
Hat jemend Erfahrung mit einer derartigen Situation?
Gruss