Ich lebe in einen neuen Ehe und habe hier ein Kind.Aus meiner Exehe habe ich 3 Kinder aus denen Unterhaltsschulden entstanden sind die ich mit monatlichen Raten zurückzahle.
Jetzt habe ich eine Steuererklärung machen müssen mit meiner Frau zusammen da war unser Baby noch nicht geboren und das Guthaben ist einfach an das Jugendamt überwiesen worden wo ich die Raten hin bezahle.
Meine Frage dürfen die das? Was kann ich machen, da ich alles über dem Selbstbehalt überweise oder kann ich gar nichts machen?
Danke vorab.
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Hi,
offensichtlich war da eine Pfändung. Da ist das Finanzamt verpflichtet, das Geld an den Gläubiger auszukehren, was hier passiert ist. Dies hat nichts mit dem laufenden Unterhaltszahlungen zu tun, sondern mit den Rückständen.
Herzlichst
TK
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@TK
Gilt das auch für eine Zusammenveranlagung?
Wenn der Schuldner der Ehemann ist und der Titel auf diesen ausgestellt ist dann darf doch ein Gläubiger (vom FA abgesehen) nicht Geld das vom FA an "Eheleute" überwiesen wird abschöpfen, oder?
lg Thomas
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Also über bevorstehende Pfändungen wenn nicht oder auch im Nachhinein wurden wir immer informiert und warum sollte gepfändet werden wenn man zahlt?
Der Teil meiner Frau an Steuer wurde abgezogen. -
Hi,
es sind Rückstände gepfändet worden. Und darüber besteht offensichtlich ein Titel. Damit ist doch alles okay.
Herzlichst
TK