Hallo in die Runde,ich habe eine Frage bezüglich des bereinigten Nettolohns für die Berechnung des Unterhalts .
Für die Altersvorsorge kann ich ja für mein Bruttojahresverdienst 4%zusätzlich als Vorsorge abziehen.Nun habe ich zum Beispiel Laut Abschlusslohnschein auf 64 000 Euro RV –Beiträge gezahlt. Mein gesamt Brutto liegt aber bei 72 000 ( incl. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) . Kann ich für die Differenz also 8000 Euro die 23% Vorsorgeleistung anrechnen um mein Netto zu bereinigen?
Es handelt also sich um einen Teil des Lohns für den ich keine
Rentenversichrung abführen kann. Für diesen Teil des Lohns gibt es keine
primäre Versorgung . Zum Unterhalt wird er ja auch herrangezogen. Der Unterhalt für mein Kind rückt nicht mal in die nähe des Mindestunterhalts.
Danke.