Nettolohn bereinigen /Altersvorsorge

  • Hallo in die Runde,ich habe eine Frage bezüglich des bereinigten Nettolohns für die Berechnung des Unterhalts .


    Für die Altersvorsorge kann ich ja für mein Bruttojahresverdienst 4%zusätzlich als Vorsorge abziehen.Nun habe ich zum Beispiel Laut Abschlusslohnschein auf 64 000 Euro RV –Beiträge gezahlt. Mein gesamt Brutto liegt aber bei 72 000 ( incl. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) . Kann ich für die Differenz also 8000 Euro die 23% Vorsorgeleistung anrechnen um mein Netto zu bereinigen?


    Es handelt also sich um einen Teil des Lohns für den ich keine
    Rentenversichrung abführen kann. Für diesen Teil des Lohns gibt es keine
    primäre Ver­sorgung . Zum Unterhalt wird er ja auch herrangezogen. Der Unterhalt für mein Kind rückt nicht mal in die nähe des Mindestunterhalts.


    Danke.

  • Hallo BikeSeb,


    in den Leitlinien des OLG Frankfurt z.B. steht:


    Aufwendungen für die Altersvorsorge sind bis zu 23% des Bruttoeinkommens, beim Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei Beamten, Richtern, Soldaten deshalb abzüglich des gültigen Rentenbeitragssatzes) abzusetzen.


    Bei Arbeitnehmern unter der Beitragsbemessungsgrenze wird mit dem Netto gerechnet und dann


    mit einer sekundären Altersvorsorge.


    In deinem Fall muss m.E. die Berechnung vom Brutto ausgehen.


    edy

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  • Hallo edy, erstmal danke. Heißt das ich kann den nicht mit Rentenversicherung belegten Teil mit den 23% für meine Altersvorsorge einrechnen? Auf meiner Lohnabrechnung fürs abgelaufene Jahr ist es ja ersichtlich das für diesen keine Rv abführt worden ist.

  • Hallo BikeSeb,



    Heißt das ich kann den nicht mit Rentenversicherung belegten Teil mit den 23% für meine Altersvorsorge einrechnen?


    Natürlich müssten die Beträge auch gezahlt worden sein. Also dann für die Zukunft müsste dies möglich sein.


    Ich denke mit diesen Beträgen kannst du nicht dein Netto bereinigen sondern du "bereinigst" dein
    Brutto. Dein Netto wird hier wohl ganz außen vor gelassen.


    Man sollte rechnen:


    Würden Beiträge über der Bemessungsgrenze fließen, wäre dein Netto geringer.


    von diesem geringeren Netto dürftest du dann als sekundäre Altersvorsorge 4% berücksichtigen.




    edy

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  • Hallo edy, bei diesen 8tsd handelt es sich um Sonn, Feiertags und Nachtzuschläge. Diese sind Sozialversicherungsfrei. Das heisst darauf wurden keine Rv bezahlt.